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Kunde gegen Händler, brauche Rat.
Hallo allerseits.
Wir haben folgendes Problem und ich weis nich so ganz wie ich damit umgehen soll. Also: Kunde "Frau X" reklamiert ein Msi Laptop vr601 am 10.8.09, welches am 4.8.08 gekauft wurde. Fehlerbeschreibung: Monitor flackert wie ein Röhrenbildschirm. Ich habs darauf 3 Tage getestet und kein Fehler festgestellt, aber trotzdem an MSI versandt. Gerät kam zurück mit Reparaturstatus: "Bios update". Habe das Notebook dann noch einen Tag laufen lassen, keinen Fehler festgestellt und der Kundin dann das Laptop zurück gegeben. 2 Wochen später kommen die Kinder mit besagtem Laptop zu uns. Angeblich immer noch flackernder Bildschirm. es wurde dann schon angemerkt, dass bei der 2.reklamation ja eigentlich ein ersatzgerät fällig wär ![]() Ich habe den Laptop dann 5 Tage getestet und kein Flackern, was hauptsächlich beim spielen oder runterfahren auftreten soll, feststellen können. Die Kundin hat das Laptop darauf hin wieder abgeholt. Gestern dann: Ein aufgebrachter Ehemann bringt das Laptop vorbei. der Laptop fährt nicht mehr hoch. und ausserdem die 3. Reklamation . Nur: jetzt hat der Bildschirm nie geflackert, sondern er hat Streifen gemacht... super. Also festplatte getestet, ebenso den ram. Beim hochfahren meldet sich sofort recovery von MSI. Also , Vista Recovery drüber gebügelt. dann : 5 Stunden 3DMark 06 , diverses Bearbeiten der Tastatur und auf und zuklappen des displays. Keine Streifen, Kein Flackern, Kein Absturz. das Laptop läuft 1a. Gerade kam dann der "Ehemann von Kundin X" ![]() Naja. das volle Programm, von wegen er nimmt das Laptop nicht mit und frau und kinder haben es gesehen und so weiter und sofort... Wie soll man sich da verhalten? Nach erstmal vollständig falsch beschrieben fehlern. würd ich per se erstmal sagen, dass es überhaupt die erste reklamation ist. trotzdem hat das laptop weder den einen , noch den anderen fehler gezeigt, und das in ca. 40 stündiger dauerbelastung... mfg.hardsoft |
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Vielleicht haben die ja zu Hause eine Störungsquelle neben dem Rechner zu stehen?
Vielleicht können die ja mal ein Foto machen wenn das besagte „Monitor flackern“ auftritt.
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__________________________________________________ ____ Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten!
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das mit störquellen hatten wir auch vermutet und den tip gegeben.
wurde aber durch den kunden ausgeschlossen. das mit dem video wollte ich auch vorschlagen, aber ich weiss schon wie er drauf reagieren wird. ich werds trotzdem tun. kann man eigentlich die gewährleistung verweigern? der gefahrenübergang für die berücksichtigung eines fehlers ist ja schon längst um. obwohl ich dieses mittel eigentlich gar nicht in betracht ziehen möchte.. |
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Die Gewährlesitung kann man nicht verweigern, sondern Du kannst mit der Beweislastumkehr "arbeiten". Nach 6 Monaten muss der Kunde Dir beweisen, dass der fehler schon bei Auslieferung des Gerätes bestanden hat, was er bei einem flackernden Display noch nicht mal mit Gutachter tun kann.
Du hast ja schon einiges an Zeit investiert. Ich würde dies alles mal auflisten und ihm mit dem Hinweis, dass weder Du noch der Hesteller einen Fehler gefunden hat in die Hand drücken. Als Goodwill kannst Du ihm ja noch den Vorschlag mit dem Video machen, wenn er sich sooo sicher ist, Störquellen ausschliessen zu können. Ansonsten würde ich an Deiner Stelle nichts weiter unternehmen. Die gigantische Marge an dem gerät hast Du sicherlich auch schon verpulvert. Mich würde mal interessieren, wie Etailer mit sowas umgehen: Gerät hin und hergeschickt, Händler sagt alles OK und Kunde: flackert immer noch ![]() |
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Der E-Tailer wird das sicher einkalkuliert haben und im Zweifelsfall das Geld zurück erstatten.
Ansonsten kommt es darauf an, wie wichtig Dir der Kunde ist. Da es sich aber Deiner Beschreibung nach offenbar um einen Deppen handelt, würde ich ihn abblitzen lassen, so wie das hier schon geschrieben wurde: "Tut mir leid, aber ich kann keinen Fehler beseitigen, der nicht auftritt... der Hersteller hat auch nix gefunden, also scheint es doch irgendwo bei Ihnen zu liegen..." usw. Das ist dann auch egal, wenn er sauer ist und es seinen Bekannten erzählt, denn die Bekannten von Deppen sind üblicher Weise ebenfalls Deppen. |
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mit der beweislastumkehr wollte ich auch drauf hinaus.
habs gerade noch bei der ihk nachgelesen. ausserdem hab ich mir den von ihm handschriftlich angefertigten zettel kopiert, wo drauf steht, dass das laptop 1 jahr lang ohne probleme gelaufen ist. aber:: versucht mal jemandem sowas zu erklären. ich habe schon ne standpauke bekommen, das software nicht kaputtgehen kann. und das geschossene windows liegt natürlich nicht an der software sondern an dem kaputten laptop ... lol. |
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Ein Weg, den Kunden nicht ganz zu verärgern, wäre ihn höflich, aber bestimmt daraufhinzuweisen, dass die Gewährleistungspflicht des Verkäufers hier nicht mehr greift, aber !!! der Hersteller ja 2 Jahre Garantie auf sein Produkt gibt, und Garantie ist immer "höherwertiger" als Gewährleistung.
Biete ihm an, das Notebook nochmal mit entsprechender Schilderung der Sachlage an MSI zu schicken und dort den Garantiefall (sofern es dann einer ist) dort für ihn abzuwickeln. Kostet Dich ca 10 Minuten Arbeit und 1-2 emails, Du bist sauber heraus aus der Geschichte, und vielleicht kann MSI den Fehler ja finden oder tauscht etwas am Notebook aus. Wenn der Kunde zu sehr nervt, zeig ihm halt wofür die Maurer das Loch in der Wand gelassen haben.... (aber: nichts verbreitet sich schneller als das Gerede unzufriedener Kunden ) |
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Hallo,
ich würde mit dem Kunden ZUSAMMEN das Gerät bei dir testen und dann soll er dir die Fehler zeigen. So habe ich schon oft nicht vorhandene "Fehler" den Kunden gezeigt und die gingen kleinlaut aus meinem Laden. Vielleicht ist auch eine Schreibtischlampe (Hologen) oder Lautsprecher beim Kunden neben dem Notebook. Das mit dem nicht mehr Hochfahren ist ein anderer Fehler (Windows-Softwarefehler) und kein Reklamations-Grund. Da würde ich dem Kunden auf einen "Anwender-Fehler" hinweisen. Der Kunde kann zufrieden sein, dass du diesen Fehler ohne Berechnung behoben hast. |
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Ich stelle jetzt mal die zugegeben provokante These auf, dass es diesem Kunden gar nicht darum geht, das Gerät funktionstüchtig zu bekommen (wenn den überhaupt ein Fehler vorliegt). Ich vermute vielmehr, dass es ihm hier darum geht, das Gerät zurück zu geben, um sich von dem erstatteten Kaufpreis ein neueres Gerät kaufen zu können, oder ein solches als Austausch zu bekommen.
Die gemeldeten Fehler sind doch mehr als fadenscheinig: - Flackern beim Herunterfahren! Selbst wen dem so wäre, wer schaut denn beim Herunterfahren zu? Das würde doch niemand stören. - Streifen, die nicht sichtbar sind? - Ein geschossenes Windows? Jeder DAU weiß, welche Dateien er löschen muss, damit Windows nicht mehr läuft. Das ganze Auftreten des Kunden schreit förmlich nach einem Betrugsversuch. Ich würde den Kunden daher höflich bitten, mir die von ihm bemängelten Fehler direkt im Laden oder wahlweise bei ihm zuhause zu zeigen. Ist ihm das nicht möglich, wovon ich ausgehe, ist die Sache erledigt. Kann er die Fehler tatsächlich zeigen, lässt sich sicherlich schnell Abhilfe schaffen. Evtl. anderer Standort, andere Stromquelle etc. Zeigt der Kunde sich dann weiterhin uneinsichtig bleibt nur der Hinweis auf den Hersteller und die Feststellung, dass "ich" mich mit dieser Sache nicht mehr befassen werde. Es gibt einfach Kunden, denen man es niemals Recht machen kann. Außerdem stellt sich die Frage, was als nächstes kommt. Vielleicht "nervt" Dich der Kunde so sehr, dass Du ihm gegen besseres Wissen und nur wegen des Rufs das Gerät austauscht. Von den Kosten mal abgesehen; wer garantiert Dir, dass derselbe Kunde nicht in einem Jahr wieder da steht und dasselbe Spiel abzieht? |
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hallo,
der Schilderung nach würde ich fast annehmen, Dein Kunde möchte wirklich ein neues Notebook und das alte gerne zurückgeben. Das Spielchen wird er dann vermutlich in ein, zwei Jahren wiederholen. Also stellt sich erst mal die Frage ist der Kunde diesen Aufwand wert? Auf der anderen Seite hätte ich diesem Kunden aber schon eine Rechnung für das überprüfen des ja fehlerfrei arbeitenden Geräts erstellt. Das beweist ja dass du dir deiner Sache sicher bist ![]() Vermutlich würde er dann auch nicht sofort wieder vor der Tür stehen, denn es könnte ja eine weitere Rechnung kommen. Überleg doch mal selbst: Du fährst mit Deinem Auto, ob nun Garantie oder nicht mehr, in die Werkstatt und bemängelst einen Fehler der einfach nicht vorhanden ist. Glaubst Du der Händler wird Dir keine Rechnung stellen?
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b.kroenauer |
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