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  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 13:51
Neues CP Forum-Mitglied
 
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 2
Klucki01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Verjährung T-Mobile Schulden

Hallo
Habe da mal eine FRage meine jetztige Frau hat vor ca 15 jahren für Ihren Exmann einen Handyvertrag unterschrieben .
Nach Ihrer Trennung vo 10 Jahren hat der Ex den Vetrag wohl nicht weiter bezahlt.
Meine FRau hat bis vor genau einem Jahr nichts von der Firma T-Mobile gehört
Keine Rechnung keine Mahnung und auch kein schreiben von Gericht ect.
Nun kommt ein Schreiben zum 01,10,2008 von einem ANwalt das Sie 2300 € Zahlen soll.
Wir darauf hin immer wieder Einspruch eingelegt weil wir bis dato nicht wussten was das ist.
Und der Anwalt und keine AUskunft erteilt was das ist. heute am 04,12,2009 durch einen ANruf hat sich raus gestellt das es dieser Vertrag ist. von ihrem Ex,
Kann es denn sein wenn man 10 jahre nichts davon hört weder Rechnung MAhung oder Mahnbescheid das dieser Betrag verjährt ist . ????
Vielen dank für Eure Hilfe
MFG
KLucki01
HP KLuckow
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  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 18:27
Moderator von CHIC
 
Registriert seit: 13.10.2006
Beiträge: 272
Ronny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
§ 195 BGB - Regelmässige Verjährungsfrist

Die regelmässige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 199 Abs. 1 BGB - Beginn der regelmässigen Verjährungsfrist

Die regelmässige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

- der Anspruch entstanden ist und

- der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des
Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Also, aus meiner Sicht ist die Sache durch... (bin natürlich kein Jurist und kann und darf keine Rechtsberatung geben).
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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 20:17
Neues CP Forum-Mitglied
 
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 2
Klucki01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln verjährung

Danke für die Info
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  #4 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 11:47
CP Forum-Mitglied
 
Registriert seit: 07.08.2009
Beiträge: 17
KielerJung befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ich glaube, eine Verjährung greift nur, wenn jemand seinen Anspruch nicht geltend macht. Wenn TMo also jeden Monat oder jedes Jahr fleißig darauf hinweist dass sie noch Geld zu kriegen haben, verjährt das soweit ich weiß nicht. Frag aber am besten mal einen Anwalt.
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