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Alt 12.03.2010, 13:50
mmh mmh ist offline
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Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 1
mmh befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Warenrückgrabe für Fachhändler

Warum ist warenrückgrabe von Fachhändler an den Distributor immer so problematisch ?
Jeder Endkunde darf jederzeit (klar inerhalb 2 Jahren) seine Ware zurückgeben und der Fachhändler bleibt dann drauf sitzen.
So haben wir zur Zeit einen Samsung LCD/TV Monitor gekauft. Der Hersteller wirbt damit das der Monitor Full HD 1980x1050 Auflöst, in wirklichkeit geht aber über die VGA Schnittstelle nicht mehr wie 1650x1050. Samsung will davon nichts Wissen und der Distrbutor Actebis weigert sich die Ware zurückzunehmen. Über die HDMI Schnittstelle werden im übrigen zwar 1980x1050 dargestellt aber das Bild nachweislich ist mehr als miserabel.
Trotzdem weigern sich Actebis und Samsung die Ware zurückuzunehmen. Wie gesagt die Ware ist Fabrikneu. Einsenden bei Samsung zur Überprüfung hat auch nichts gebracht. Auch mit gemachten Bilder konnten wir bisher nichts erreichen.

Welche Rechte hab ich den als kleiner Händler. Hab ich überhaupt welche ?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 14:43
Moderator von CHIC
 
Registriert seit: 16.06.2009
Ort: Neutraubling/Regensburg
Beiträge: 307
ccs_bk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
ja, mehr steht z.B. hier:

§ 478
Rückgriff des Unternehmers

http://dejure.org/gesetze/BGB/478.html
__________________
b.kroenauer
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  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 18:07
Erfahrenes CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 204
thepc befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Kaum.

Sag ja, bei Amazon biste im Regelfall als Endkunde besser dran.

Im November nen Backofen gekauft mit dem ich so lala zufrieden war. Zurückgeschickt jetzt im März, 5 Monate später.... und Gutschrift über den vollen Betrag + 6,90 Versandkosten erhalten.
Wohlgemerkt, als FIRMENkunde, gekauft auf die Firmenanschrift.

Was soll ich dazu noch sagen.... gerade bei teurer Peripherie wie Drucker, TFTs, usw an denen der Fachhändler im Regelfall eh fast nichts verdient..überlege ich mir genau ob ich die Sachen nicht lieber im Etail kaufe und ggf zurückgebe.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 19:00
Benutzerbild von McLord
Moderator von CHIC
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 346
McLord befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Jeder Endkunde darf jederzeit (klar inerhalb 2 Jahren) seine Ware zurückgeben und der Fachhändler bleibt dann drauf sitzen.
Die Großen (Amazon & Co) sind bei Garantiefällen und Reklamationen aller Art sehr kulant. Sehr viel kulanter als unsere lieben Distris, insbesondere Actebis.

Aber Deine Aussage stimmt so nicht, mmh. Bei "Nichtgefallen" gibt es ausschließlich im Online-Handel und ausschließlich für private Endverbraucher 14 Tage Rückgaberecht. Abgesehen davon gibt es kein Recht für irgendjemanden, eine Ware bei "Nichtgefallen" zurückgeben zu dürfen.

Zitat:
Der Hersteller wirbt damit das der Monitor Full HD 1980x1050 Auflöst, in wirklichkeit geht aber über die VGA Schnittstelle nicht mehr wie 1650x1050. Samsung will davon nichts Wissen und der Distrbutor Actebis weigert sich die Ware zurückzunehmen.
Bitte poste mal nen Link oder nenn das Produkt... Ohne diese Angaben kann man schwer nachvollziehen, was Samsung/Actebis tatsählich beworben haben.

Hat Samsung explizit damit geworben, Full HD Auflösung über den VGA Eingang darzustellen?

Wenn ja, dann handelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft und Dein Lieferant (nicht Samsung!) muss dafür gerade stehen. Du hast Ansprüche aus Gewährleistung, sprich: Geld zurück, Ersatzgerät oder Preisnachlass nach Deiner Wahl.

Ich denke aber eher, Samsung hat das so nicht zugesichert... Wahrscheinlicher ist: Full HD wurde als "darstellbar" zugesichert - und Full HD darstellen kann das Teil nach Deiner Aussage (vermutlich skaliert/interpoliert). Ein VGA Zugang wurde zugesichert - und ein VGA Eingang ist vorhanden nach Deiner Aussage. Dass beides gleichzeitig genutzt werden kann, ist wahrscheinlich eine Interpretation von Dir (wobei eine Irreführung vielleicht auch nicht ganz unbeabsichtigt von Samsung ist). Aber für "Fehlinterpretationen" Deinerseits haftet weder Lieferant, noch Hersteller, es sei denn, Du kannst im Rahmen eines Gerichtsprozesses eine gezielte Irreführung nachweisen.

Aber jetzt mal unter uns.... Full HD über VGA...
Das ist ja wie ein VDSL-Modem an der seriellen Schnittstelle...

Zitat:
Über die HDMI Schnittstelle werden im übrigen zwar 1980x1050 dargestellt aber das Bild nachweislich ist mehr als miserabel.
Full HD ist 1920x1080. Die meisten LCD-TV stellen diese Auflösung am PC nicht nativ dar, sondern machen das fernsehtypische Overscanning, d.h. das Bild wird größer gerechnet, interpoliert und dann abgeschnitten. Das sieht am PC echt matschig aus.

Wenn Du ein TV als Monitor nutzen willst, musst Du vorher nachsehen/nachfragen, ob Full HD auch nativ (ohne Overscan), also 1:1 pixelgetreu dargestellt werden kann. Die wenigsten TV-Geräte können das! Bitte check Dein Gerät bzgl. der nativen Auflösung im PC-Betrieb. Bis jetzt hab ich noch von jedem Hersteller dazu eine klare Aussage bekommen (notfalls Testberichte in der c't lesen ).
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Henry Ford I.
amerikan. Automobilindustrieller, Gründer der 'Ford Motor Company'
1863 - 1947
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mangelhafte ware , rechte des fachhandels , rma

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