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Erfahrungen Fernabsatzgesetz
Hallo zusammen,
ich würde hier gern mal einige Erfahrungen sammeln was das Fernabsatzgesetz angeht. Wir selbst bauen seit Ende letzten Jahres einen Onlineshop auf bzw. aus, weshalb das Thema für uns mit der Zeit immer wichtiger wurde. Mittlerweile bekommen wir Mails von Kunden, die unter den scheinheinligsten Gründen ihre Aufträge widerrufen wollen, 2 Beispiele dafür: Neulich hatte ich einen Kunden, der einen Drucker bei uns kaufte weil sein uralter Epson irgendwie nicht mehr wollte. Auftrag palziert, Gerät ausgeliefert. 2 Tage später ruft er an, das sich in dem Epson lediglich eine Etikette verklebt hatte, die nun wieder raus ist und er wollte wandeln. Drucker also zu uns zurück, Geld erstattet. Wieder 2 Tage später ruft er an, sein Epson wolle nun doch nicht mehr und er hätte den Drucker nun doch gern. (Weil mein Lieferrant bezgl. der Rücknahme rumzickte hab ich den Drucker nochmal raus geschickt). Dann meldet er sich, der Drucker wäre ja bereits gebraucht und benutzt, ausgepackt gewesen etc. Er hätte doch gern einen neuen, welchen er ja schließlich auch bezahlt hätte. (Zur Erinnerung: den gleichen Drucker hat er ein paar Tage original verpackt geliefert bekommen). Mittlerweile hat er Ruhe gegeben. Heute bekomme ich eine Mail von einem Kunde, der eine Lexmark X544 bei uns gekauft hat. Er wäre der Meinung irgendwo gelesen zu haben, das diese in der Cashback-Aktion läuft. (Die X544er waren bis Ende Januar im Cashback, danach kamen die X543er rein, wahrscheinlich hat er das verwechselt). Nun fragt er mich nach der Masterplanlösung, wie er denn da wieder raus kommt?? Nun mal die Frage ans Forum: Bin ich der einizge, der solche Probleme hat? Die Leute überlegen sonst 100mal, ob Sie 3,50 € ausgeben, aber online werden mal eben 550€ für einen Drucker ausgegeben, kann man ja schließlich zurück geben. Es ärgert mich wahnsinnig, wenn ich solche Sachen erlebe, die einfach den Eindruck machen, als wenn der Privatkunde vor lauter Langeweile mal bestellt um dann wieder zu wandeln, einfach aus dem Grunde das er es ja kann, Gesetz sei Dank! |
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Recht & Gesetz beim Online-Shopping sind leider nicht gerade die Kernkompetenzen dieses Forums
![]() Hast Du hier schon mal vorbei geschaut? Threads zum Thema Widerruf findest Du dort bis zum Abwinken... Geändert von JensB (16.04.2010 um 00:34 Uhr). |
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Zitat:
Wenn ich mir so die Bestellgewohnheiten in meinem Bekanntenkreis ansehe.... Da braucht Mami eine neue Bluse - kein Problem, da werden beim Versandhaus erst einmal 10 verschiedene Blusen bestellt und natürlich alle ausgepackt und anprobiert. Ist ja alles kein Problem, dann schickt man halt 9 Blusen einfach wieder zurück. Das wird wohl auch zumindest einer der Gründe sein, warum Quelle den Bach runter gegangen ist. Gruss Hans-WIlli |
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Der Kunde muss das gar nicht begründen. Er kann das auch einfach so zurückschicken. Allerdings muss er wohl mit der Ware sorgsam umgehen (so als wenn er die Ware in einem Geschäft in Augenschein genommen und geprüft hätte).
Ich habe prinzipiell nichts gegen das Fernabsatzgesetz da es vermutlich in einigen Fällen zu Preiserhöhungen im Onlinehandel geführt hat. Der stationäre Handel / Ladengeschäft hat auch so noch genug Nachteile. Wenn man jetzt noch die Rechte von (kleinen) Händlern stärken würde so das auch diese mal den einen oder anderen Artikel zurücksenden können wäre es noch besser. Wenn man bedenkt das einem jeder Kunde einen TFT mit Pixelfehlern (zu recht) um die Ohren haut während sich der Lieferant auf irgendwelche toten Punkte pro Quadratzentimeter rausreden kann dann ist man hier doch benachteiligt. Oder Hersteller die auf Ihre Geräte großzügige 12 Monate Gewährleistung geben während man selber 24 Monate aufgebrummt bekommt (zugegeben mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten). Oder manche Hersteller die zwar großzügig längere Garantiefristen auf Ihre Produkte geben aber dann Uraltware durch die Distribution schieben bei denen dann 11 Monate bereits abgelaufen sind (und Ansprüche ab Produktionsdatum gelten). Gefühlt würde ich sagen dass nur eine kleine Kundengruppe das Fernabsatzgesetz missbraucht. Die dann aber dafür häufiger und tw. tatsächlich als eine Art Hobby. Und Quelle hatte, wie die meisten anderen großen Kataloganbieter auch, schon immer (seit vielen Jahren) ein Rückgaberecht ohne Wenn und Aber. Quelle ist vor allem weg weil man als Investor an den Kapitalmärkten hohe 2-stellige Renditen bekommt während man im traditionellen Geschäft mit hohem Risiko und einstelligen Margen leben muss. Und der Otto hat die Markenrechte ja auch so bekommen. So lange sich das nicht ändert werden Unternehmen in Schwierigkeiten es leider vermutlich immer schwerer haben Investoren zu finden. Aber das ist off-topic. |
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Einige Shops verkaufen Ihre Rücksendeartikel mit Hinweis. Der Abschlag beträgt dabei i.d.R. nicht mehr als 20% (eher 10).
Ich kaufe selber manchmal solche Artikel da ich damit eine niedrigere Reklamationsquote habe (genau genommen gar keine). Die Artikel werden ja bei der Rücknahme auf Schäden/Funktion geprüft. Nicht alle Hersteller machen das auch mit der Ware welche Ihr Haus verlassen (Liebe LG, Samsung fühlen Sie sich angesprochen). Geändert von Heini (04.05.2010 um 10:33 Uhr). |
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nbb ist auch so billig, da wird kaum einer nach 2 wochen sein notebook nen 50er billiger entdecken...
ich persönlich finde das fernabsatzgesetz und überhaupt die ganze garantie/gewährleistungskiste völlig daneben... und wie soll man das mit der ordnungsgemässen ingebrauchnahme halten? packung total zerfleddert = pech gehabt? oder packung zerfleddert = 20% wertminderung? |
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Die machen alles kaputt, was noch geht.
Der Online-Handel wächst so schnell, das die Gesetzgeber gar nicht so schnell nachkommen und von der Realität weit entfernt sind. Leider zum Nachteil von den Shopbetreibern ! world-of-edv "Wir beraten junge Unternehmer und Existenzgründer in Sachen E-Commerce - unsere Beratung ist staatlich bezuschusst" http://www.world-of-edv.de/gruendercoaching-deutschland.htm |
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