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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 17:37
Erfahrenes CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 73
voiceless befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Illegales file sharing durch Kunden-PC

Hallo,

ich brauche mal eure Hilfe.
Vielleicht hat ja einer von euch auch schon so einen Fall gehabt.

Ich habe heute ein Schreiben von U+C Rechtsanwälte bekommen.
In dem Schreiben wird mir unterstellt, ich hätte durch Torrent file sharing begangen.
Ich weiß, dass ich so etwas nicht gemacht habe.

Da ich täglich Kunden-Geräte an meinen DSL-Anschluß anschließe, kann ich nicht sicher sein, ob ein Kundengerät das verursacht hat.
Bin ich für das "Internet-Verhalten" von Kundengeräten während der Zeit in meiner Werkstatt verantwortlich?


Diesen Thema habe ich auch in "Der heiße Draht zur Redaktion" eingestellt

Geändert von voiceless (13.11.2010 um 05:33 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2010, 03:21
Moderator von CHIC
 
Registriert seit: 13.10.2006
Beiträge: 272
Ronny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wenn man mal nach der Kanzlei googlet (ist doch eigentlich das Erste, was man in so einem Fall macht, oder?) erfährt man recht schnell, dass *angeblich* die Kripo schon wg. Betrugs gegen diese Kanzlei ermittelt. Ferner gibt es modifizierte Muster-Unterlassungserklärungen, die man ggfs. abgeben kann -- also, zahlen würd ich da mal auf jeden Fall nicht.

Im schlimmsten Fall werden sie Dich verklagen, aber Du hast für meine Begriffe ganz gute Argumente. Wichtig, falls es tatsächlich zu einer Klage kommen sollte: Nimm Dir einen Anwalt, der etwas von der Materie (IT) versteht, nicht einen Wald- und Wiesenanwalt, den Du zufällig in der Nachbarschaft oder Kundschaft hast.

Spannend finde ich die Frage der Haftung in dem Fall allemal. Sollte wirklich ein urheberrechtsgeschütztes Werk über Deinen illegal angeboten worden sein (was ja dann erst noch zu beweisen wäre), hast Du aber aus meiner laienhaften Sicht trotzdem ganz gute Argumente.

Gibt die Gegenseite ein genaues Datum und Uhrzeit an (wenn nicht: anfordern!)? Dann kannst Du ggfs. anhand von Reparaturaufträgen und Werkstattberichten sehen, welche PCs Du zum fraglichen Zeitpunkt in Arbeit hattest und den Kreis schon mal auf ganz wenige "Verdächtige" Kunden einschränken.

Ich hab einen Kunden (Hotel), der seinen Kunden auch WLAN-Zugang zur Verfügung stellt und mal ein ähnliches Schreiben hatte. Anhand der o.g. Daten konnten wir beweisen, dass nur 2 Gäste in Frage kamen. Ging dann übrigens aus wie das Hornberger Schießen...

Also: Ruhe bewahren, ggfs. Fachanwalt einschalten und auf keinen Fall überhastet zahlen -- über welche Summe reden wir denn da?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2010, 05:25
Erfahrenes CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 73
voiceless befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Es geht hier auch um die Fragen

- Sind wir verpfichtet / berechtigt Geräte von Kunden vor dem Anschluß ans Internet zu prüfen, was auf diesem Gerät installiert ist und im Hintergrund läuft?

- Sind wir verpflichtet / berechtigt Änderungen an den Geräten durch zuführen?

- Dürfen wir aus Gründen des Datenschutzen Kunden Daten weitergeben?

- Sind wir als Anschlußinhaber haftbar für "Schäden" durch Kundengeräte?

Wenn wir als Händler / Werkstatt jedes Gerät vor dem Anschluß an unsere Internetverbindung auf "illegale Installationen" prüfen müssen, wäre das ja ein richtig großer zeitlicher Aufwand, den uns Niemand bezahlt.

Wir müssen ja auch nicht prüfen, ob der Kunde seinen internetfähigen PC bei der GEZ angemeldet hat.

Eine KFZ-Werkstatt schaltet ja auch nicht jedes Autoradio im Kunden-KFZ aus oder fragt bei der GEZ an, ob der Kunde seine Autoradio angemeldet hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.11.2010, 21:26
Moderator von CHIC
 
Registriert seit: 13.10.2006
Beiträge: 272
Ronny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Die vierte Frage ist die Spannende.

Davon abgesehen: Du bist m.W. nach verpflichtet, eine Straftat anzuzeigen, wenn sie Dir bekannt wird, also wenn der Kunde bspw. Kinderpornos auf seinem PC hat. Du darfst aber auf keinen Fall den Kunden-PC nach Kinderpornos durchsuchen. Wenn Du zufällig drüber stolperst, musst Du anzeigen. Sonst gehen Dich die Kundendaten nichts an.

Filesharing ist aber ohnehin nur zivilrechtlich von Bedeutung. Also keine Verpflichtung, das Gerät zu prüfen (aus meiner Sicht nicht mal berechtigt, wenn die Frage für die Durchführung des Auftrags unerheblich ist) und erst recht keine Verpflichtung/Berechtigung, die Konfiguration des Kundengeräts dahingehend zu ändern.

Was anderes wäre es noch, wenn der Kunde gesagt hat, "schauen Sie doch bitte mal, warum die Internetverbindung so langsam ist" und Du feststellst, dass das der Fall ist, weil das Filesharingprogramm die ganze Bandbreite beansprucht. DANN müsstest Du die Konfiguration natürlich verändern, hat aber alles nix mit der juristischen Frage zu tun.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.12.2010, 17:24
Neues CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 58
zapp befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Filesharing durch Kunden-PC

wie ist denn der aktuelle Stand der Dinge?

Es interessiert ja sicherlich mehrere hier, mich natürlich auch ...


Gruß

ZAPP
__________________
"Der Tod ist ein finales Ereignis und begrenzt die Lebensdauer."
Gesundheitsreport NRW 1994
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  #6 (permalink)  
Alt 16.12.2010, 19:36
D-H D-H ist offline
Neues CP Forum-Mitglied
 
Registriert seit: 16.12.2010
Beiträge: 1
D-H befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Eine Frage fehlt: "Wie kann man das in Zukunft verhindern?"

Eine wichtige Frage wurde nicht gestellt: "Wie kann man das in Zukunft verhindern?".

1. einen Vorratsdatenspeicherungs-freien Provider waehlen (z.B. manitu.de).

technische Loesung:
2. einge Router koennen bestimmte Dienste fuer Gaeste blockieren. In meinem Fall wollte ich allerdings nicht das ganze Netz umkonfigurieren/beschneiden und habe nur den Reparaturplatz um einen Billig-Router mit Whitelist ergaenzt. Ein derartiger Router braucht kein DSL-Modem, da dieser den vorhandenen ersten Router als Gateway nutzt.

Die guenstigsten Geraete mit dieser Funkionalitaet sind nach meiner Erfahrung von TP-Link und D-Link. Bei mir sind damit fuer Kundenrechner nur Windows- und AV-Updates erlaubt. Mit der Whitelist wird auch verhindert dass sich Viren weiterverbreiten, Spam versendet wird oder andere ungewollte Aufgabe vom Rechner wahrgenommen werden... Skype und Co waehlen sich dann auch nicht ein.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.12.2010, 05:09
Erfahrenes CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 73
voiceless befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo,

habe eine modifizierte Unterlassungserklärung zurück gesandt und bis gestern noch nichts Neues erhalten.
Ich habe WLAN abgeschaltet und Alles auf Kabel umgestellt. So verhindere ich das einhacken und mitbenutzen meines Zugangs.

Im I-Net stehen ja tolle Anleitungen, wie man mit einem Linux-System auch WPS2 schnell hacken kann.
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