|
|||
|
reparierte Geräte werden nicht abgeholt
Nabend,
hab gerade was Interessantes auf Kabel 1 gesehen. Dachte eigentlich dazu gabs schonmal nen Thread, finde ich aber nicht mehr... Wenn der Kunde reparierte Geräte, innerhalb von einem Monat nach Aufforderung(!), nicht abholt, geht es in das Eigentum des Händlers über! -> man kann das Gerät verkaufen! Hat damit jemand Erfahrung? Stimmt das so wirklich? Hab jetzt leider keinen Paragraph o.ä. als Beweise. |
|
|||
|
Am einfachsten lässt sich diese Thematik mit einem Werkvertrag lösen, welchen der Kunde bei Einlieferung auch gegenzeichnet.
Dann hat man ggbf. auch rechtliche Handhabe gegen die Nichtabholer. Ärgerlich bleibt es dennoch. |
|
|||
|
|||
|
Na das hört sich doch gut an!
"Ein Reparaturunternehmen kann die in Verwahrung gegebenen Geräte sofort verwerten, nachdem der Kunde in Annahmeverzug gesetzt wurde." Aber das ist ist wohl falsch? "Weigert sich der Kunde, lässt das Gesetz den Kunden nicht in Stich." Ich denke richtig wäre folgendes: Weigert sich der Kunde, lässt das Gesetz den Unternehmer nicht in Stich. |
![]() |
| Lesezeichen |
«
Notebooks - ab in die Tonne !?
|
M-Business - Geschäftsmodelle von Mobilfunkunternehmen und Computerherstellern
»
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|













Linear-Darstellung
