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Neues Urteil - Online-Rechnung genügt
Johannes Richard stellt ein Urteil vor, das Verbraucherschützer ärgern und Internethändler freuen dürfte....
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Neues Urteil - Online-Rechnung genügt
Das Problem ist noch weitergehend. Wenn der Empfänger zwar eine Privatperson ist, die Rechnunge jedoch als Einzelunternehmer geltend machen will, sind wegen des Vorsteuerabzuges weitere gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen. Diese werden mit einer einfachen Onlinerechnung nicht erfüllt!
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Was ist so schlimm daran, einem Kunden auch eine Rechnung auszustellen? Wer Kunden als "Melkkuh" betrachtet, wird sicher alles tun, um diese wahnsinns Kosten, die eine Rechnung verursacht, nicht investieren zu müssen. GUT! Damit trennt sich dann die Spreu vom Weizen. Firmen, die ihre Kunden als Partner betrachten, bekommen dann für kleines Geld (Kosten für die Rechnungsstellung) zufriedene Kunden. Also: Alle, die nur das schnelle Geld im Auge haben, sollten sofort aufhören Rechnungen zu verschicken. Wer Kunden jedoch lieber berät und als Partner betrachtet, kann den Rechnungsversand gleich in die Liste der Nutzenargumente aufnehmen. Bei der nächsten Akquisition kann man dann das Argument anführen: Bei uns bekommen Sie - weil wir nichts zu verbergen haben - selbstverständlich eine Rechnung! Versuchen Sie das einmal bei einem Billiganbieter.
Danke für dieses neue Argument gegen Billiganbieter! |
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Da kann ich nur bestätigen, was hier eben geschrieben wurde. Wem das Ausstellen einer ordnungsgemäßen Rechnung zu viel ist, der sollte sich überlegen, ob er nicht seinen Beruf wechselt. Der Kunde kann für sein Geld gute Ware und eine ordentliche Rechnung verlangen.
Abgesehen davon, dass bei uns selbstverständlich jeder Kunde, ob Verbraucher oder gewerblicher Abnehmer, eine Rechnung erhält, die auch jeder Betriebsprüfung stand hält, freuen wir uns ganz besonders über die gewerblichen Kunden. Bei denen wissen wir genau, dass die verkaufte Ware nicht zurückkommt, weil es mal eben Spaß macht, ein bisschen einzukaufen, ein bis zwei Wochen zu "testen" und dann die Ware unfrei, verdreckt und schlecht verpackt zurückzusenden ;-) Insofern ist das neue Urteil nix Berauschendes oder etwas, was einen Einfluß auf unseren Geschäftsbetrieb hat. Da wären andere offene Fragen im Onlinehandel wichtiger zur Klärung gewesen. Zum Beispiel warum aus anderen EU Ländern Ware nach Deutschland verkauft werden darf, die nicht mit GEMA Gebühren belegt ist (macht bei DVDs z.B. mehr aus, als die reinen Rohlingskosten). In den AGB dieser Anbieter wird zwar darauf hingewiesen, dass der Käufer als Importeur für die Abgabe verantwortlich ist - aber wen interessiert das schon? |
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Was der Prüfer wohl dazu sagt
Dem steht wohl das Umsatzsteuergesetz entgegen. Ich wäre auf eine Prüfung durch das Finanzamt gespannt. Mal sehen ob der Prüfer das genauso sieht oder schlicht auf das Gesetz verweisen wird
Geändert von imchantuk (19.03.2009 um 15:01 Uhr). Grund: Tippfehler |
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