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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2006, 09:33
Marzena Fiok
Gast
 
Beiträge: n/a
Achtung! Mehrwertsteuer kann nachberechnet werden

Zu diesem Thema hat uns folgender Leserbrief erreicht:

"MwSt-Erhöhung und der Tot des kleinen Mittelstandes

Es geht um das leidige Thema Mehrwertsteuererhöhung und die Auswirkungen
auf die ganze Branche.
Über den Sinn oder Unsinn der Erhöhung von 16% auf 19% könnte man sich
jetzt sicherlich streiten, aber daran kann man nix mehr ändern.
Was jetzt aber unser aktuelles Problem ist:
Niemand - nicht nur Steuerberater, auch das Finanzamt kann eine
verbindliche Aussage treffen, wie man in bestimmten Fällen verfahren muß.

Unser konkretes Problem ist wie folgt.
Wir verkaufen heute einem Kunden ein Software-Produkt (z.Bsp. eine
Antivirenlösung) im Rahmen eines Lizenzvertrages und der Kunde darf ja
während der Laufzeit ein Jahr lang die aktuellen Viren-Definitionen
beziehen - man könnte das Ganze jetzt ketzerisch als Wartungsvertrag
bezeichnen.

Da heißt es z.B. zum Thema Wartungsvertrag, dass die sonstige Leistung mit
dem Ende des Wartungzeitraums als ausgeführt gilt. Müssten somit alle
Rechnungen über bereits begonnene aber noch nicht beendete Wartungsverträge
berichtigt werden?
Denn das, was man so hört und liest, würde bedeuten, dass man das Ganze
zeitlich abgrenzen müßte und dann die Teile zu unterschiedlichen MwSt
Sätzen zu berechnen wären.
Also der Teil bis 31.12 mit 16% und das danach mit 19%.

Meine Rechtsauffassung steht dem aber entgegen, da für uns als
Handelspartner mit Lieferung und Berechnung der Lizenz (=Lizenzblatt)
unsere Leistung ausgeführt ist.
Wir erbringen danach ja keine Leistung mehr, sondern wenn überhaupt, dann
der Hersteller.
Also müßten für uns doch die 16% gelten bis zum 31.12, egal wie lange eine
bis dahin gelieferte Lizenz noch läuft - so sehe ich das, aber wie sieht
sowas die Oberfinanzdirektion???

Wie gesagt, versuchen wir bereits seit geraumer Zeit hier gültige
Regelungen in Erfahrzung zu bringen.
Man kann die Sache natürlich aussitzen, nur kann einen so etwas schnell
umbringen, wenn man hinterher 3% von ca. 10 Mio nachzahlen muß, also Geld
das man nirgends mehr wird holen können.

Das Finanzamt macht es ganz schlau, denn da heißt es, man wird dann von
Fall zu Fall prüfen, bzw. die Richtlinien der übergeordneten
Oberfinanzdirektion befolgen, nur ein, so oder so muß man's machen kam auch
nicht.

Und wenn man jetzt also profilaktisch 3% mehr verlangen würde, dann wird
das Geschäft in den nächsten 6 Wochen definitiv an einem vorbeiziehen, denn
die anderen werden es nicht um 3% zur Sicherheit verteuern. Also wie man's
macht, macht man's falsch. (...)
Elmar Ortner
Novastar GmbH, Augsburg"

Wir würden nun gerne von unseren Lesern wissen: Wie gehen Sie mit dem Thema Mehrwertsteuererhöhung um? Haben Sie Umsatzzuwächse zu verzeichnen, weil die Kunden ihre Investitionen vorziehen und/oder befürchten Sie Umsatzeinbrüche im kommenden Jahr?
Stehen Sie vielleicht vor dem gleichen oder einem ähnlichen Problem wie Herr Ortner? Wie sehen Ihre Lösungsansätze aus?
Diskutieren Sie mit uns. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2006, 17:52
CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 23.11.2006
Beiträge: 23
Schelm befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Die nächste Steuerprüfung lässt grüßen...

Es ist in der Tat zu vermuten, dass bei kommenden Steuerprüfungen verstärkt Augenmerk auf die MwSt.-Behandlung gelegt wird (wie auch zu elektr. Signaturen bei Rechnungsversand per eMail u.v.m.).

Nach Rücksprache mit Steuerberater und diversen großen Distributoren scheint es aber so zu sein, dass der Verkauf (und Lieferung!) einer z.B. Antiviren-Software dieses Jahr noch mit 16% besteuert wird. Die damit verbundene Herstelleroption, der Updatefähigkeit über das Jahr 2006 hinaus ist kostenlos - mithin muss hierfür auch keine Nachforderung erhoben werden.

Anders siehts aus, bei einer Wartungsverlängerung der o.g. Software. Hier bleiben zwei Möglichkeiten:
a) der Wartungsvertrag (geht er über das Jahr 2006 hinaus) wird schon jetzt mit 19% in Rechnung gestellt oder
b) in 2007 werden 3% (der gesamten Nettosumme!) nachgefordert.

Alles unproblematisch bei gewerblichen Kunden - die reichen es nur ans FA weiter. Anders verhält sich es bei Privatkunden. Da kommt normalerweise Pkt. (b) eher nicht in Frage - so müsste eine Wartungsverlängerung gleich mit 19% verrechnet werden. Im Realfall dürfte das weitgehend unkritisch sein, weil es sich doch häufig um Software für Einzel-PCs und dadurch recht preisgünstige Software handelt. Eine Wartungsverlängerung ist nochmals günstiger - und wenn da ein Kunde dermaßen preissensitiv ist, dass er wegen wirklich ein paar Cent zu einem anderen Händler rennt - na ja.

O.g. Ausführungen sind nur als Diskussionsgrundlage gedacht - sind natürlich keine Beratung und - ohne Gewähr.

Gruß
Matthias Müller
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  #3 (permalink)  
Alt 27.11.2006, 13:21
Neues CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 7
CADmium befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Daumen runter so ein Irrsinn

Zitat:
Zitat von Schelm Beitrag anzeigen
Alles unproblematisch bei gewerblichen Kunden - die reichen es nur ans FA weiter. ...
?????
so so alles unproblematisch - und wer recherchiert die betroffenen Rechnungen, ermittelt die nachzufordernden Beträge und schreibt dann die Rechnungen? ( und ich spreche da nicht von 2-3 Rechnungen sondern von Größenordnungen im 3-5stelligen Bereich) Im Bereich B2B ist es doch ein Wahnsinn, welcher Arbeitsaufwand nun für nichts und wieder nichts getrieben werden muss.
Herr Müller schreibt ja ganz richtig, dass das Finanzamt die MwSt. an die leistenden Unternehmen, wie gehabt, erstatten muss.
Was soll das Ganze also? Ich nenne das mutwillige Vernichtung von Geld&Arbeitskraft.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.11.2006, 17:56
Neues CP Forum-Mitglied
 
Registriert seit: 28.11.2006
Beiträge: 1
intercom-group-control befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Böse MWST Irr- und Unsinn

In der Tat werden auch wir durch mit vorauseilendem Gehorsam agierende Hersteller und Distributoren mit einem Szenario bedroht, dass da lautet, dass man im Januar alle Rechnungen zu ServiceVerträgen und Softwarewartungsverträgen der Hersteller die Leistungen über den 31.12. 2006 hinaus zusichern komplett mit Gutschrift gut schreiben und mit neuen Rechnungen unter Ausweis von 19 % MWST neu berechnen will. Über den resultierenden Wahnsinn, über den sich die Papier-, Drucker-, Verbrauchsmaterial- und weitere Hersteller sowei Postdienstleister und Banken freuen dürften, aber die restliche Volkswirtschaft nur verlieren kann, weil im B2B Aufwand ohne Nutzen getrieben und im B2C und B2G Bereich nur die Staatskasse sich freuen würde, kann man ohne das Gefühl ohnmächtiger Verzweifelung und Wut gar nicht nachdenken. Dazu kommt, dass wir es auch so sehen, dass die Bewertung solcher Umsätze über die Handelskette und die angedrohte Handhabung via Gutschrift und Neubrechnung insgesamt falsch ist. Denn Tatsache ist, dass es bei solchen Verträgen nur zu einer Leistungsbeziehung mit Wirkung in die Zukunft zwischen Dritten kommt (z.B. Hersteller und Endkunde) - alle anderen schließen einen Vertrag über handelbare Rechte ab, die in dem Augenblick endügltig verschafft sind, in dem diese berechnet wurden. Im Zweifel hilft immer ein Fremdvergleich - Sie kaufen bei einem Retailer einen PC mit Kosten pflichtiger Garantieverlängerung. Wenn die Rechtsauffassung der Apologeten mit dem vorauseilendem Gehorsam oder der Panikmache stimmen würde - da das USTG auch bereits jetzt schon den §29 kennt - hätten alle Retailer bei der letzten UST Erhöhung 1 % auf soche Umsätze nachzahlen müssen - und das, ohne die Möglichkeit zu haben, dies gegenüber ihren Kunden egalisieren zu können. Ich glaube, wenn das so gewesen wäre, dann hätten wir doch alle den resultierenden Aufschrei hören müssen ?!?! Und gehen Sie doch mal jetzt zu einem Retailer - kaufen Sie einen PC mit der Option einer z.B. 3 jährigen Garantieverlängerung - was glauben Sie, werden Sie auf dem Kassenbeleg eine Zeile mit 19 % MWST finden - ich denke nicht ! Und warum nicht ? Weil Ihnen Media Markt keine eigene Leistung verkauft hat - sondern "nur" ein Leistungsversprechen z.B. im Sinne einer Versicherung, dass in dem Moment zu den betreffenden Vertragsbedingungen als erfüllt gilt, in dem es z.B. durch Zahlung des Kaufpreises für dieses Leistungsversprechen verbindlich abgegeben wurde. ... Aber gut, denn sie wissen nicht was sie tun aber das leider gut bezahlt...
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