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Vorsicht - Abmahnungen jetzt auch per E-Mail möglich!
Aktuelles Urteil: Das LG Hamburg hat die elektronische Zustellungsform von Abmahnungen für rechtens erklärt....
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Vorsicht - Abmahnungen jetzt auch per E-Mail möglich!
Peinlich - die Ehre unserer Rechtsbeistände hat den Tiefpunkt erreicht. Die Unfähigkeit einiger Richter ist ja bekannt, aber das Fachanwälte sich auf das Niveau der niedersten Verberecher herablassen ist schon echt übel. Möglicherweise sind das auch Anwälte, die wir und Sie zu unserem schutz bezahlen, die durch solche Praktiken aber den Abmahnwahn nur verstärken und uns so ausnehmen wie die Weihnachtsgänse.
Besser ist es die Fronten im Vorfeld ohne Anwalt zu klären. Mit einem einfachen Anruf könnte da schon viel erledigt sein. Nur Feiglinge rennen gleich zum Anwalt und heulen los. Da fehlt doch jeglicher Ehrgeiz und jede geschäftliche Ehre - echt peinlich. (wo sind wir nur hingekommen) |
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Irgendwie spielen Alle hier ein bisschen "verkehrte Welt".
Da werden Firewalls etc. vorgeschrieben, um die Infrastrukturen in den Unternehmen vor der Flut von unerwünschten Mails zu schützen - mit dem bewusst in Kauf genommenen Risiko, das auch mal eine positive Mail ungesehen im Firewall- und Spamschutzsystem als 'false' verloren geht. Und Rechnungen werden erst dann vom Fiskus anerkannt, wenn sie für teueres Geld elektronisch und rechtssicher signiert sind. Aber eine Abmahnung per E-Mail ist rechtens? Wenn man sich dann noch überlegt, das selbst Zustellungen per Telefax vielerorts als 'nicht rechtsicher zugestellt' gelten und sogar die Zustellung per Einschreiben, z.B. mit der Behauptung, der Umschlag sei leer gewesen, angezweifelt wird, so dass nur eine Postzustellungsurkunde Klarheit darüber liefert, das ein bestimmter Empfänger ein authentisches Schriftstück eines definierten Absenders erhalten hat, kommen Zweifel auf, ob die Rechtsprechung noch weiss, was sie tut. Und wie ist es zu bewerten, wenn ein Mailserver nicht permament zu erreichen ist und die Mail deshalb das Postfach nicht direkt erreicht? Mailsysteme versuchen mitunter bis zu drei oder vier Tagen, die Mail zu zu stellen. Wirkt das fristverlängernd? Was gilt hier als Beleg. Der Zeitstempel des MailClients eines Absenders, der Zeitstempel des Empfängerpostfaches? Und wer garantiert bei der Fristenberechnung, das die Zeitstempel korrekt sind. Systeme, deren Uhren "nach dem Mond" gehen und die noch nie was von "Normalzeit" oder einem TimeServer gehört haben, gibt es fast soviel wie Sand am Meer. Und was passiert, wenn ein AutoReply versendet wird, das den Absender darüber informiert, dass seine Nachricht nicht zugestellt wurde? Fragen über Fragen ... Ich glaube, die Gerichtsbarkeit ist selber in die Abmahnfalle getappt. MfG R. Wieler |
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Dieses Urteil finde ich auch mehr als peinlich. Es zeigt was Richter "beurteilen" können und was nicht. Aber Hamburg ist ja als abmahnfreundlich bekannt. Ene Krähe hackt ja der anderen kein Auge aus. Es würde mich mal interessieren ob zuzustellende Rechtssachen an dieses Gericht auch per E-Mail zugestellt werden können! Ich denke nicht.
Diese ganzen Abmahnabzocker sollten es mal mit ehrlicher Arbeit versuchen und der Gesetzgeber in Deutschland sollte dafür sorgen, dass Abmahnungen in der in diesem Land praktizierten Form abgeschafft werden. Also wie in anderen Ländern im ersten Schritt der Abmahnung einen Brief zulassen, der maximal 40,- Euro kostet oder ähnlich wie es in anderen Ländern üblich ist. Damit wäre das Thema Abmahnabzocke schon erledigt. Aber auch hier hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Man muß ja nur mal nachschauen wieviele Anwälte innnerhalb der Regierung zu finden sind. |
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wirklich schade, wie es sich in diesem land entwickelt.
nicht nur, dass immer mehr abofallen abzocker das licht der welt erblicken. nein. der abmahnwahnsinn treibt auch immer neue blüten. warum schreitet die EU nicht mal dagegen ein... sonst wird doch auch alles gemaßregelt. keinem endkunden ensteht ein schaden, nur weil ein impressum ein tippfehler aufweist. erste abmahnung dürfte gar nix kosten! die 2. 50 euro. wenn überhaupt. unsere gesetzte müssten DIGITAL sein. einfach nur Ja und Nein. 0 und 1. dann könnte es für alle rechtsverbindliche muster geben. und eine widerrufsbelehrung etc. könnte viel kürzer sein. das wäre doch mal sinnvoll, wenn man zur produktbeschreibung nicht noch ein 100 seiten roman anhängen müsste |
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