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Vorsteuerabzug in Gefahr
In vielen Fällen genügt der digitale Rechnungsversand nicht den steuerlichen Anforderungen. ...
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Vorsteuerabzug in Gefahr
bei den digitalen Rechnungen geht es nur um die Manipulationsgefahr bei der Umsatzsteuer. Rechnungen aus dem Ausland (EU + nicht EU) können schon seit Jahren per eMail empfangen werden. Nur...
... welcher Finanzbeamte erkennt eine ausgedruckte Rechnung als ursprünglich per pdf-Datei übersandte Rechnung? Fazit es geht nur um Rechnungen in der DMS Welt, welche ein Papier nie zu "Gesicht" bekommen haben. |
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Es geht (natürlich) nur ums Geld!
Der vom Fiskus vorgeschobene Grund einer Manipulationsmöglichkeit hinsichtlich USt. ist natürlich Quatsch. Wenn es ihm wirklich darum ginge - ließe sich das Thema mit einem Schlag dadurch beseitigen, dass unter Kaufleuten nur noch Nettorechnungen geschrieben werden könnten.
Aber - nein - hier geht es lediglich um die Absetzbarkeit der Vorsteuer, also der Steuer, die der Rechnungsempfänger USt.-Last-mindernd beim FA geltend machen kann! Man beachte: der Fiskus stellt die Rechnung nicht grundsätzlich in Frage - auch nicht die zu entrichtende MwSt. des Rechnungsstellers - nö - nur die Rechtmäßigkeit der VSt.! Da die Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung von Rechnungen vielfach bei den Firmen noch unbekannt sind - wird - so steht es zu befürchten - bei den nächsten Betriebsprüfungen der Jahre 2008 usw. der eine oder andere sein blaues Fiskus-Wunder erleben. Schelm |
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Es wird interessant, wem die Kosten für die nachträglich zu erstellende Papierrechnung aufgebürdet werden. Verursacher ist ja eigentlich der Rechnungssteller, wenn er den Vorschriften für ordnungsgemäße Rechnungsstellung nicht entspricht.
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