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Vorsteuerabzug in Gefahr
In vielen Fällen genügt der digitale Rechnungsversand nicht den steuerlichen Anforderungen. ...
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Alt 28.12.2010, 16:05
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Registriert seit: 24.11.2009
Beiträge: 2
Papiertiger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Vorsteuerabzug in Gefahr

bei den digitalen Rechnungen geht es nur um die Manipulationsgefahr bei der Umsatzsteuer. Rechnungen aus dem Ausland (EU + nicht EU) können schon seit Jahren per eMail empfangen werden. Nur...
... welcher Finanzbeamte erkennt eine ausgedruckte Rechnung als ursprünglich per pdf-Datei übersandte Rechnung?

Fazit es geht nur um Rechnungen in der DMS Welt, welche ein Papier nie zu "Gesicht" bekommen haben.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 07:17
CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 23.11.2006
Beiträge: 23
Schelm befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Es geht (natürlich) nur ums Geld!

Der vom Fiskus vorgeschobene Grund einer Manipulationsmöglichkeit hinsichtlich USt. ist natürlich Quatsch. Wenn es ihm wirklich darum ginge - ließe sich das Thema mit einem Schlag dadurch beseitigen, dass unter Kaufleuten nur noch Nettorechnungen geschrieben werden könnten.

Aber - nein - hier geht es lediglich um die Absetzbarkeit der Vorsteuer, also der Steuer, die der Rechnungsempfänger USt.-Last-mindernd beim FA geltend machen kann! Man beachte: der Fiskus stellt die Rechnung nicht grundsätzlich in Frage - auch nicht die zu entrichtende MwSt. des Rechnungsstellers - nö - nur die Rechtmäßigkeit der VSt.!

Da die Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung von Rechnungen vielfach bei den Firmen noch unbekannt sind - wird - so steht es zu befürchten - bei den nächsten Betriebsprüfungen der Jahre 2008 usw. der eine oder andere sein blaues Fiskus-Wunder erleben.

Schelm
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  #3 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 11:51
CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 24.05.2007
Beiträge: 18
info@antons.de befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Es wird interessant, wem die Kosten für die nachträglich zu erstellende Papierrechnung aufgebürdet werden. Verursacher ist ja eigentlich der Rechnungssteller, wenn er den Vorschriften für ordnungsgemäße Rechnungsstellung nicht entspricht.
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