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Witwe erhält Urlaub nicht ausbezahlt
Irgendwie traurig und enttäuschend. Aber leider wieder einmal ein Beispiel dafür, das "rechtens" und "gerecht" nicht das Geringste miteinander gemein haben.
Der Arbeitgeber täte gut daran, die Abgeltung des Urlaubsanspruches an die Ehefrau vorzunehmen. Diese hat nach langer Krankheit ihren Ehemann verloren und einem Arbeitgeber stünde es gut zu Gesicht, diesen Verlust nicht noch durch das sture Beharren auf Rechtspositionen größer zu machen. Mit Respekt für die geleistete Arbeit des verstorbenen Mitarbeiters und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ließe sich so im Nachhinein dessen Arbeit würdigen und den Hinterbliebenen ein wenig die sicherlich aus dem Verlust resultierenden finziellen Nöte nehmen. Bei läppischen 3.300 Euro kann man bestimmt keine unerlaubte Bereicherung vermuten.
Eiin bisschen mehr Menschlichkeit, Mitgefühl und Respekt vor den Mitarbeitern stünde jedem Arbeitnehmer und Arbeitgeber gut zu Gesicht. Und falls letztere es noch nicht begriffen haben: Gute Mitarbeiter sind keine Betriebsausgaben sonders die wichtigsten Aktivposten, die ein Unternehmen zu bieten hat!
Herzliches Beileid ...
Geändert von R.Wieler (27.09.2011 um 12:25 Uhr).
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