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Wann eine Kündigung als zugestellt gilt
Zugang einer Kündigung durch Übergabe an Ehegatten außerhalb der Wohnung. Von Dr. Christian Salzbrunn ...
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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 09:14
Neues CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 06.02.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 2
e-mix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wann eine Kündigung als zugestellt gilt

Anfrage wegen Zustellung von Kündigung:
Ist es rechtens, daß ein AG einen unfrankierten, nur mit dem Namen versehenden Brief ohne Angabe von Absender (also Blanko-Kuvert) mit einer Kündigung in den privaten Briefkasten eines AN einwirft und diesen Brief als gültige Kündigung ansieht?
Ist der AN verpflichtet Briefe ohne Absender zu akzeptieren?
Wie sieht hier der Rechtsweg aus?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar

viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 11:22
Benutzerbild von Christian Töpfer
Redaktion CP
 
Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 92
Christian Töpfer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo e-mix,

wir selber dürfen keine Rechtsauskünfte geben, da dann eine illegale Rechtsberatung vorliegen würde. Sie können und dürfen sich mit Ihrem Anliegen aber zum Beispiel direkt an RA Dr. Christian Salzbrunn (www.ra-salzbrunn.de) wenden, der für ChannelPartner schon oft Beiträge zu arbeitsrechtlichen Themen verfasst hat. Oder Sie fragen bei einer Online-Beratung nach, ob man Ihnen dort kostenlos Rechtsauskunft erteilt.

Viele Grüße,
Christian Töpfer
Redaktion ChannelPartner
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 09:45
Neues CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 06.02.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 2
e-mix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Vielen Dank für diesen interessanten Artikel über Zustellung von Kündigungen.
Aber hierzu habe ich noch eine Frage:
Ist ein Kündigungsschreiben gültig und rechtens, wenn der GF und/oder sein Stellvertretrer
das Kündigungsschreiben in einen formlosen Kuvert(also ohne Bezug auf Firma usw.) ohne Absender nur mit Name des AN in den privaten Briefkasten des AN einwirft, da kjein anderer Mitbewohner anwesend war?
Es kursieren zu viele seltsame Werbeschreiben so daß ich eigendlich solche Post sofort in den Mülleime werfe.

Gilt also die Kündigung als übergeben?

Vielen Dank für eine Antwort
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 07:41
CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 21.09.2011
Ort: Neutraubling
Beiträge: 19
s_bartel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Herr Töpfer, eine Rechtsberatung ist dahingehend verboten, sofern es sich um eine tatsächliche, auf einen konkreten Fall bezogene, handelt.

In diesem fiktivem Fall ist es so, das die Kündigung ab dem Zeitpunkt als zugestellt gilt, sobald es in den Hoheitsbereich des Empfängers gelangt. Ein Briefkasten gehört dazu. Das Argument mit der Werbung ist zwar schlüssig, jedoch wird hier ein Gericht wahrscheinlich nicht folgen, sondern argumentieren, dass Sie Ihre Post deutlicher analysieren müssen, bevor Sie selbige vernichten.
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