Bei erfolgter Schädigung immer Anzeige erstatten!
Selbstverständlich macht es keinen Sinn, jede Spam mit betrügerischem Hintergrund zur Anzeige zu bringen. Aber wenn tatsächlich eine Schädigung erfolgt ist, dann sollte der Betrug oder die Erpressung auch tatsächlich bei der Kripo angezeigt werden. Nur dann wenn genug Indizien zur Verfügung stehen können die Täter dingfest gemacht werden.
Außerdem hilft die Anzeige auch den Polizeidienststellen:
Dem Vernehmen nach haben Bundesländer wiederholt Gelder blockiert, die für die Einstellung von Spezialisten zur Bekämpfung von Internetkriminalität dringend gebraucht wurden. Bei den Betrügereien und Erpressungen der Cybergangster handelt es sich um echte Straftaten. Werden diese konsequent zur Anzeige gebracht, dann bekommen die Forderungen nach mehr Fachpersonal und besserer Weiterbildung der Polizeimitarbeiter bezüglich Internetkriminalität höheres Gewicht.
Lassen Sie sich von einem Kripo-Beamten nicht mit dem erlebten Argument abwimmeln: "Das sind Sie doch selber schuld, wenn Sie ins Internet gehen!". Sollte der Kripo-Mitarbeiter die Anzeige der Straftat nicht aufnehmen wollen, dann notieren Sie sich den Namen des Beamten und das Datum. Stellen Sie umgehend schriftlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde - zum Beispiel an die Adresse des örtlichen Landrats oder des zuständigen Polizeipräsidenten.
Last not least:
Die Arbeit der Kriminalpolizei bei der Bekämpfung von Internetkriminalität wird seit dem Verbot der Voratsdatenspeicherung bei den Zugangsprovidern sehr erschwert. In schätzungsweise mehr als einem Drittel aller Fälle von Internetkriminalität wurden dadurch die Ermittlung und Verurteilung der Täter verhindert (Stand: 2011). Der Sinn dieses Verbots sollte öfter diskutiert werden!
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