|
Online-Shops mit Button-Lösung ? auf Formulierung achten
Dass der Verbraucher im Internethandel schon extrem gut geschützt war ist Fakt. Dieses Gesetz übertreibt es. Sinnvoller wäre es gewesen, dass unseröse Anbieter überhaupt keine Plattform erhalten. Zum Beispiel darf nur Ware verkaufen oder Dienste anbieten wer ein Gewerbe angemeldet hat - das fände ich für sinnvoll. Als zweiten Schritt sollte es eine spezielle Gewerbeaufsicht geben, die das Treiben im Internet kontrolliert. Zum dritten sollten Abos und Warenlieferungen unterschiedlich behandelt werden. Betrüger gibt es nämlich auf beiden Seiten - auch bei den "armen" Verbrauchern!
|