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Online-Kunden müssen auf Hersteller-Garantie verzichten
Die Verbraucherzentrale NRW prangert Hersteller an, die mit einer selektiven Vertriebspolitik für saubere Kanäle sorgen wollen, in der Realität damit aber oft die Kunden treffen. So gehe Konsumenten bei Kauf in Onlineshops oft die sonst übliche Hersteller...
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  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2012, 08:48
Benutzerbild von HUKoether
CP product expert Smartphones
 
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Beiträge: 148
HUKoether befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Online-Kunden müssen auf Hersteller-Garantie verzichten

Hier ist ein Widerspruch zwischen der Aufklärung und der "Servicewüste D." Auf der einen Seite prangert man fehlenden Service an, auf der anderen die Hersteller, die etwas dagegen tun. Die sogenannten Verbraucherschützer sollten sich mal erklären, was ihr eigentliches Ziel ist. Schon die Falscherklärung der Gewähleistungsfristen und deren Kundenunfreundlichkeit im Verhältnis zu Garantieen spottet der Namen Verbraucherschutz. Verbraucherschutz betreiben heißt den Fachhandel stärken, denn da ist der Anlaufpunkt bei Problemen und Service.

Gruß, HUKoether
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  #2 (permalink)  
Alt 27.06.2012, 14:39
CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 05.07.2008
Beiträge: 20
HP.Walser befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wer auf "je billiger, je lieber" steht, muss halt damit rechnen, dass dies auch Nachteile haben kann.

Was die VZ NRW nicht bedacht hat:
Was ist und war die die "Hersteller Garantie" schon immer?
Eine "freiwillige Herstellerleistung". Weil "freiwillig" kann der Hersteller damit verfahren, wie er es für richtig hält.

Wenn er der Auffassung ist, dass seine "freiwillige Garantiezusage" beim Kauf über "Online Shops" (über Kistenschieber) oder bei den "Elektronik Klitschen" eingeschränkt ist oder ganz entfällt, ist das seine Sache.

Bei dieser VZ NRW Meinung:
"Um nicht in die Garantie-Falle zu tappen,..."
frage ich mich, ob der VZ NRW die Rechtslage unbekannt ist.

Endverbraucher habem keinen gesetzlich geregelten "Garantieanspruch" gegenüber einem Hersteller, sondern den gesetzlich geregelten "Gewährleistungsanspruch" gegenüber ihrem Händler.

Garantie = IMMER eine freiwillige Leistung des Hersteller
Gewährleistung (24 Monate) = gesetzliche Leistung des Handels gegenüber den Endverbrauchern.

Gewährt ein Hersteller seinem "anerkannten Fachhandel" auf ausgesuchte Produkte, z. Bs. auf Festplatten, eine "freiwillige Herstellergarantie", bedeutet dies nicht, dass der "Fachhandel" diese, meist über die "gesetzliche Gewährleistung hinausgehende" an den Endverbraucher weiterreichen muss, geschweige denn, dass der Endverbraucher darauf einen Anspruch hat bzw. diesen einklagen könnte.

Was anderes ist es, wenn auf der Retail Verpackung, im Prospekt oder in einem Produkt-Handbuch (z. Bs. bei AVM's roten Original FRITZ!Boxen) was von "5 Jahre Herstellergarantie" zu erkennen ist.
Aber:
Diese "freiwillige Herstellergarantie" wird nur gewährt, wenn sich der Endverbraucher nachweislich an die Hersteller Garantiebestimmungen gehalten hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2012, 11:10
Erfahrenes CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 98
AndiStroh befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Kann HP.Walser nur beipflichten. Es wurde eigentlich alles gesagt und ich finde die Sache keinen echten "Aufreger" wert.

Nur so am Rande - die Herstellergarantie ist meißtens viel viel mehr wert als die gesetzliche Gewährleistung. Bleibt nach dem überschreiten des 1/2 Jahres der Kunde doch oftmals auf der Beweisumkehrlast hängen. Schließlich kann man selten bis kaum beweisen das z.B. die Grafikkarte im Notebook bei der Übergabe schon fehlerhaft war...
Letztendlich haben wir somit immer noch nur 1/2 Jahr "Garantie" wie "früher".
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