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200.000 Euro für Facebook-Party
Sachbeschädigung, Körperverletzung, Übergriffe auf Polizei - Rechtsanwalt warnt das Partyvolk...
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  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2012, 14:15
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Beiträge: 1
djmcrob befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
200.000 Euro für Facebook-Party

"Wer bewusst zu einer Facebook-Party aufruft, ohne den Teilnehmerkreis zu beschränken, muss auch für die entstandenen Kosten den Kopf hinhalten."
Hier stellt sich wirklich die Frage, ob bei einer normalen Veranstaltung, wie z.B. ein Volksfest, Dorffest, Live-Band-Veranstaltung usw., welche mit Hilfe von Flyern und Plakaten öffentlich beworben wird, der Teilnehmerkreis wirklich eingeschränkt werden kann. Desweiteren ist hier ebenfalls nicht möglich im Vorab eine Teilnehmerzahl zu deuten.
Als Beispiel kann ein Fest wie das Oktoberfest mit Plakaten millionen von Besuchern ziehen. Ein Dorffest mit der selben Anzahl an Plakaten nur 500 Besucher. Somit ist kein Zusammenhang zwischen Plakatanzahl und Besucheranzahl gegeben.
Plakatierung stellt ebenfalls einen öffentlichen Aufruf einer Veranstaltung dar. Wenn dies zu einem Verbot führen würde, dann müsste jedes Theater, jede Kirche, jede Diskothek und jedes Stadion verboten werden...
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