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Versandkosten-Angabe in eBay-Shops: "OLG Hamburg verlangt unmögliches"
Versandkosten lassen sich zur Zeit in der Artikelübersicht bei eBayshops nicht darstellen. Rechtsanwalt Johannes Richard über die dazugehörige rechtliche Problematik....
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  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 06:25
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Registriert seit: 23.03.2007
Beiträge: 19
Orubu befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Versandkosten-Angabe in eBay-Shops:

Obwohl ich der Meinung bin, dass die Forderungen der Hamburger Richter etwas übertrieben sind, da die Angebote selbst die geforderten Angaben enthalten, bin ich doch froh, dass das Auktionshaus www.amprice.de sehr kurzfristig nach diesem Urteil die Anzeige in den Übersichten um die geforderten Angaben ergänzt hat und somit den dortigen Anbietern zumindest diese mögliche Abmahnwelle erspart.

Eine kleine, in Deutschland ansässige Firma scheint doch mehr auf die Wünsche und Sorgen Ihrer Mitglieder einzugehen, als der große Mitbewerber, der aus den USA gesteuert wird.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.03.2007, 03:26
Neues CP Forum-Mitglied
 
Registriert seit: 23.03.2007
Beiträge: 1
maku-toys befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Willkommen zu(r) ebay LIVE

@Orubu:

Tatsächlich ist es doch so, dass die Shopanzeige bei ebay einfach auf den Routinen der normalen Suche basiert.

Das Wort unmöglich in der Überschrift des Artikels halte ich daher schlicht für falsch und schlecht recherchiert. Zwar werden in der normalen Suche bei Anzeige als Bildergalerie auch nirgends die Versandkosten angezeigt, beim Klick auf die Listenansicht sind sie jedoch vorhanden. Die Routine existiert also im System von ebay bereits. Die Daten, Grafiken und Bilder, die bei der Ansicht der Suche als Bildergalerie dargestellt werden, sind faktisch nichts anderes als die Daten der Standardsuche. Die Ansichten der Shopseiten sind auch nur eine identische Ansicht der Suchansichten - jedoch ohne Versandkostenangabe in der Listenansicht.

Ich will mal nicht diskutieren, wie sinnvoll die Forderung ist, im Fernabsatzhandel innerhalb eines elektronischen oder gedruckten Kataloges in einer Gesamtübersicht der Katalogartikel bei jedem Teil die Versandkosten einzeln anzugeben.

Denn dass der Verbraucher im Versandhandel üblicherweise mit Versandkosten zu rechnen hat, dürfte eigentlich selbsterklärend sein. Zumindest sehen das Neckermann, Quelle, Kohn (Klingel/Wenz), Bader und andere so - in deren Katalog finde ich einen Hinweis auf die Versandkosten normalerweise auf dem Bestellzettel, den ich geflissentlich ignorieren kann, wenn ich telefonisch oder mit eigenem Schreiben bestelle und dann nochmal in den AGB.

Was ich aber bei deren Fernabsatzangeboten (auch eine Katalogbestellung beim Versandhaus ist Fernabsatz) nirgends finde, ist die Angabe der Versandkosten jeweils beim Artikel. Die Diskussion darüber dürfte also müßig sein.

Im ebay-Forum hat man amprice vorgeworfen, dass die VSK nicht mal in der Suchanzeige mit angezeigt wird. Das war am 16.3. nachmittags. Da war, wie ich aus zuverlässiger Quelle weiss, die Umsetzung dieser Anzeige bereits seit Stunden in Arbeit - also unmittelbar nach dem Urteil vom 15. März.

Die Möglichkeit, die Anzeige der Shopartikel an die der normalen Suche anzupassen wäre für ebay sicherlich nur ein geringfügiger Aufwand und mit wenigen Handgriffen zu bewerkstelligen. Amprice basiert auf der Ultimate Auction Software, die eine solche Möglichkeit überhaupt nicht vorsieht, hier musste also tatsächlich die ganze Routine neu programmiert werden. Wie lange so etwas dauert, wenn ein Unternehmen nur einen kleinen Programmiererstab hat, haben wir gesehen.

Wie lange ebay braucht um eine Funktion, die bereits existiert, in einem fast identischen Teil (Suche nach allen Artikeln eines Verkäufers wäre die Fast-100%-Entsprechung, in der das schon geht) umzusetzen werden wir vielleicht noch erleben, falls wir alt genug werden.

Allerdings geht meine Vermutung dahin, dass ebay erst reagiert, wenn sie massiv in Regress genommen werden für einen Gesetzesverstoß, den ihre Software den zahlenden Kunden der Plattform aufzwingt.
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