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  #1 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 14:42
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GreyGhost befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Verpackungsverordnung: Hat schon mal jemand die existierenden Systeme geprüft?

Tach!

Als Einzelhändler verkaufe ich Second-Hand Notebooks. Dabei versende ich auch manchmal an Endkunden in der Grössenordnung von 5-10 Sendungen/Monat. Ich verwende dabei keine neuen Verpackungen, sondern die Kartonagen, mit denen die Ware bei mir ankommt.
Da ab dem 01.01.2009 ja jeder Händler Mitglied bei einem Entsorgungssystem sein muss, wollte ich mich jetzt mal erkundigen, ob schon jemand Aussagen zum Preis/Leistung-Verhältniss der bislang existierenden Anbieter machen kann .
Von Lanbell gibt's da ja grade eine Angebot für eBay-Versandhändler, das aber wohl auch für nicht über eBay verkaufte Waren gelten dürfte. Wie sieht's da bei Interseroh und DSD aus? Oder sollte man sich da keine grossen Gedanken dazu machen, weil sich um einen kleinen Fuzzi eh keiner kümmert?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2008, 13:06
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Beiträge: 1
Eagletronics befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Gleiches Problem - Verwirrung bei mir

Hallo,

mich trifft dieses Problem auch.
Ich habe mir das Gesetz / Verordnung mal besorgt und gelesen. Wirklich schlau bin ich daraus nicht geworden.

Habe aber folgendes verstanden:

der Händler ist verpflichtet, die Verpackung zurück zu nehmen oder sich an einem Verwertungsystem anzuschließen.

Ich habe mich dazu entschlossen, die Verpackung selber zurück zu nehmen. Ist zwar ein bisschen Arbeit für mich aber es entstehen keine Kosten für mich. Ich nehme die Kartonagen zurück und stopfe sie in die Altpapiertonne und diese wird kostenneutral bei mir abgeholt.

Allerdings läßt das Gesetzt offen, wer die Kosten für die Rücksendung trägt.
Im Gesetzt steht unter anderem, dass der Händler die Verpackung zurück nehmen muss. Dann steht weiter unten unentgeltlich aber weiter oben steht, dass dies nur für Kartonagen gilt, die der Kunde vor Ort im Laden in entsprechende Boxen füllen kann.

Der Kunde kann also die Versandverpackung zurück geben, der Händler ist verpflichtet, diese zurück zu nehmen aber wer erstattet die Kosten, wenn der Kunde den Karton per Paketdienst zurück schickt?

Muss der Kunde diese Sendung bezahlen oder der Händler?

Ich habe Info von meinen Lieferanten, dass Kartonagen nur auf meine eigenen Kosten eingesandt werden dürfen.

Ist wieder einmal der Händler der Dumm?
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Stichworte
entsorgungssystem , verpackungsverordnung

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