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Wandlung Kaufvertrag
Moin !
Habe einen privaten Endkunden ein Lenovo Ideapad S12 verkauft mit WIndows 7. Der Mediaplayer hatte von Anfang an die Macke, dass er so alle 5-6 Minuten einen kurzen Aussetzer hat. Da der Fehler nur alle paar Minuten auftritt, kann ich an einen Fehler bei den Codecs kaum glauben Dummerweise ist der Kunde Musikfreak und benutzt das Teil ausschließlich zum Abspielen von MP3 Dateien und sieht das jetzt als Grund, das Notebook zurück geben zu wollen. Alternativ habe ich mal den VCL installiert, der auch einwandfrei funktioniert, leider besteht der Kunde auf 100% Funktion des Mediaplayers. Alle Treiberupdates und sonstiges hat nichts gebracht. WIr schicken das DIng jetzt nach Lenovo ein, aber ich befürchte, da kommt nix bei rum. Hat jemand eine Ahnung, ob diese simple Macke im Mediaplayer den Kunden dazu berechtigt, den Kaufvertrag rückgängig zu machen ? Gruss Hans-WIlli Geändert von stein (27.01.2010 um 08:10 Uhr). |
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Rechtlich sehe ich die Sache ähnlich, wie McLord, ergänzen möchte ich: Man darf m.W. nach max. 2x nachbessern. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen hat ein Endverbraucher Recht auf Wandlung. AGB evtl. daraufhin abklopfen! Im Ernstfall kann Dir ein Richter Deine kompletten AGB kippen und dann gilt BGB und dann bist Du in den Allerwertesten gekniffen.
Technisch möchte ich noch anfügen, dass wir exakt dasselbe Problem mal hatten und da war - glaub es oder lass es - die WLAN-Karte dran Schuld und zwar immer dann, wenn keine Verbindung zu einem WLAN-Netz bestand. Zum Glück konnten wir unseren Kunden davon überzeugen, die WLAN-Karte zu deaktivieren, wenn er keine Verbindung zum Netz hatte (geht ja bei Laptops idR. mit Tastendruck) und damit zu leben... |
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Hi !
Erst mal vielen Dank für die Antworten. Dass der Händler am Ende in den Hintern gekniffen ist, ist schon klar. Der haftet für alles, auch für die Lügen der Hersteller. Der Endverbraucher hat Anspruch auf ein funktionsfähiges Produkt. Bei einer Glühbirne ist das noch recht einfach. Entweder leuchtet die oder nicht. Bei der Definition "funktionsfähiges Produkt" ist bei einem Computer relativ, wann ist ein Computer funktionsfähig? Wenn z.B. ein bestimmtes Videospiel nicht auf einem Rechner läuft oder wenn nach einem Update von Onkel Bill der Rechner nur noch einen Bluescreen zeigt, kann das in der Verantwortung des Händlers liegen ? Aber schaun wir mal, ob Lenovo das hin bekommt. Gruss Hans-Willi Geändert von stein (27.01.2010 um 17:54 Uhr). |
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