Aktuelle Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 8

 
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Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter
Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich den Wünschen von Arbeitnehmern nach Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit zuzustimmen, wenn nicht betriebliche Gründe entgegenstehen.


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