Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 14

 
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Beendigung von Telearbeit gilt als Versetzung
Die Einbindung des Arbeitnehmers in den Betriebsablauf und die Aufgabenerfüllung ist auch bei teilweiser Telearbeit aufgrund von deren Besonderheiten eine völlig andere als ohne Telearbeit. Der Mitarbeiter muss weiterbeschäftigt werden.
(Foto: Martin Fally - Fotolia.com)

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