Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 19

 
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Streit um rückständiges Arbeitsentgelt
Ein Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs setzt ein tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus. Ein rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis ist für in der Vergangenheit liegende Zeiträume nicht tatsächlich durchführbar.
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