Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 9

 
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Sozialplanansprüche auch noch nach neun Jahren
In der Regel verjähren Sozialplanansprüche innerhalb von drei Jahren ab Fälligkeit, und diese Fälligkeit ist grundsätzlich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses gegeben. Doch die Rechtsprechung lässt Ausnahmen zu.
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