Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"

 
1/15
Steuerfreie Zuschläge zum Gehalt
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben nur unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen sogar vom Arbeitgeber geschuldete, aber nicht gezahlte Zuschläge.
(Foto: PIXMatex _Fotolia.com)

--> zum Beitrag