Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"

 
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Kinderbetreuungskosten und Finanzamt
Das Taschengeld für ein Au-Pair-Mädchen kann nur dann im Rahmen der Kinderbetreuungskosten steuermindernd anerkannt werden, wenn die Zahlung unbar und auf ein Konto des Au-Pairs erfolgt ist.
(Foto: Unify GmbH)

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