Selektive Vertriebspolitik der Hersteller

Online-Kunden müssen auf Hersteller-Garantie verzichten

22.06.2012
Die Verbraucherzentrale NRW prangert Hersteller an, die mit einer selektiven Vertriebspolitik für saubere Kanäle sorgen wollen, in der Realität damit aber oft die Kunden treffen. So gehe Konsumenten bei Kauf in Onlineshops oft die sonst übliche Hersteller Garantie verloren – ohne dass diese darüber ausdrücklich belehrt würden. Die Verbraucherzentrale NRW hat diese Praxis bei vielen namhaften Marken-Herstellern entdeckt, unter anderem beim Kaffeeautomaten-Spezialisten Jura und bei den Unterhaltungselektronik-Herstellern Denon und Pioneer.
Amazon ist offizieller Sony-Partner, bei Jura-Kaffeeautomaten gibt es jedoch keine Hersteller-Garantie
Amazon ist offizieller Sony-Partner, bei Jura-Kaffeeautomaten gibt es jedoch keine Hersteller-Garantie

Die Verbraucherzentrale NRW prangert Hersteller an, die mit einer selektiven Vertriebspolitik für saubere Kanäle sorgen wollen, in der Realität damit aber oft die Kunden treffen. So gehe Konsumenten bei Kauf in Onlineshops oft die sonst übliche Hersteller Garantie verloren – ohne dass diese darüber ausdrücklich belehrt würden. Die Verbraucherzentrale NRW hat diese Praxis bei vielen namhaften Marken-Herstellern entdeckt, unter anderem beim Kaffeeautomaten-Spezialisten Jura und bei den Unterhaltungselektronik-Herstellern Denon und Pioneer.

„Geradezu undurchsichtig und bizarr erscheint dabei die Vorgehensweise aus Kundensicht“, erklärt die Verbraucherzentrale mit Verweis auf das Beispiel Jura: Die Tester der Verbraucherzentrale fanden bei Amazon keinen Hinweis, dass mit jeder Bestellung eines Jura-Produktes die 25-monatige Garantie futsch ist. Die Begründung dafür: Jura autorisiere nur Händler, die eine Möglichkeit offerieren, Waren vorm Kauf in Augenschein zu nehmen: sei es in einer Filiale oder in einem Abhollager. Deshalb auch - so die feine Jura-Logik - dürfen sich Käufer im Onlineshop von Saturn und Karstadt über die Zusatzleistung freuen. Sie könnten sich theoretisch ja die offensichtlich erklärungsbedürftigen Kaffeemaschinen im Geschäft vorführen lassen.

Notebooksbilliger.de ungleich Alternate?

Als weiteren typischen Fall führen die Verbraucherschützer den CE-Hersteller Denon an. Dieser poche auf „einen einheitlich hohen Level an Service und Betreuung“, der unter anderem durch „die Vorführung der Produkte in Präsentations- und Hörräumen“ garantiert werde. „Fragt sich nur, wo die sich bei Amazon, Technikdirekt und Alternate befinden?“, heißt es in dem Bericht der Verbraucherzentrale NRW: „Denn diese Online-Firmen besitzen Autorisierung und damit Garantiezusage des Herstellers. Im Gegensatz zu Konkurrenten wie Comtech und Notebooksbilliger.“ Auf ähnliche Praktiken sei man auch bei Sony gestoßen. Getreu der Firmen-Devise „Beim Sony Deutschland Partner kaufen lohnt sich immer - besonders im Garantiefall“ würden Kunden unliebsamer Onlineshops mit zwölf Monaten weniger Schutz bestraft.

Besonders ärgerlich finden es die Verbraucherschützer, dass die Kunden über das Garantie-Wirrwarr in den meisten Fällen nichts erfahren. So fand die Verbraucherzentrale NRW keinen nichtautorisierten Händler, der darauf hinwies, dass die Garantie beim Kauf entfällt oder verkürzt ist. „Trickreich agiert Amazon“, erklärt der Verband. So verweise der Branchenprimus stolz darauf, „offizieller Sony Partner“ mit Garantieplus zu sein. Zu Jura-Produkten dagegen, wo Autorisierung und Garantiezusage fehlten, verhökere Amazon sogar „Garantieverlängerungen“ zum Kaffeeautomaten.

Um nicht in die Garantie-Falle zu tappen, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW Konsumenten deshalb, stets beim Hersteller nachzufragen, ob ein ausgewählter Onlineshop den Status eines Premium-Verkäufers genieße. Dass solche Recherchen unverzichtbar seien, zeige das Beispiel Pioneer: Von den fünf billigsten Anbietern, die eine Preissuchmaschine für ein Autoradio ausspuckte, schnappte bei drei Händlern nach dem Bezahlen die Falle zu. (mh)

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