Gesetzesänderung

E-Commerce-Plattformen setzen Button-Lösung um

01.08.2012
Lange wollte sich Amazon nicht zur Umsetzung der sogenannten Button-Lösung äußern und sorgte damit bei Marktetplace-Händler für Unruhe. Doch pünktlich zum In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung am 1. August 2012 ist klar, dass sich auch Amazon an die neue Vorschrift zum Schutz vor Abofallen im Internet hält: Ab sofort ist der Bestellknopf, der bei Amazon das Ende des Check-Out-Prozesses signalisiert, unmissverständlich mit „Jetzt kaufen“ beschriftet. Auch Ebay, Rakuten oder der Onlinehändler Notebooksbilliger.de haben auf die Button-Lösung reagiert und ihre Bestell-Schaltfächen mit dem Begriff „Kaufen“ versehen.
Kleines Gesetz, große Wirkung: Die neuen Bestell-Buttons von Amazon, Ebay, Rakuten und Notebooksbilliger (v.l.o.n.r.u.)
Kleines Gesetz, große Wirkung: Die neuen Bestell-Buttons von Amazon, Ebay, Rakuten und Notebooksbilliger (v.l.o.n.r.u.)

Lange wollte sich Amazon nicht zur Umsetzung der sogenannten Button-Lösung äußern und sorgte damit bei Marketplace-Händler für Unruhe. Doch pünktlich zum In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung am 1. August 2012 ist klar, dass sich auch Amazon an die neue Vorschrift zum Schutz vor Abofallen im Internet hält: Ab sofort ist der Bestellknopf, der bei Amazon das Ende des Check-Out-Prozesses signalisiert, unmissverständlich mit „Jetzt kaufen“ beschriftet. Auch Ebay, Rakuten oder der Onlinehändler Notebooksbilliger.de haben auf die Button-Lösung reagiert und ihre Bestell-Schaltfächen mit dem Begriff „Kaufen“ versehen.

Die E-Commerce-Unternehmen kommen damit den Forderungen der EU-Verbraucherschutzrichtlinie nach. Um zu verhindern, dass immer mehr Internetnutzer auf teure Abo-Abzocken hereinfallen, verlangt die EU-Kommission, dass Online-Kunden eindeutig auf den Moment des Vertragsabschlusses hingewiesen werden. In deutsches Recht umgesetzt bedeutet dies, dass Bestellbuttons künftig mit den Begriffen „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kaufen“, „Kostenpflichtig bestellen“, „Zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „Kauf abschließen“ beschriftet sein müssen. Nicht mehr erlaubt sind Bestell-Schaltflächen wie „Bestellung absenden“ oder „Weiter“ (mehr über die gesetzlichen Hintergründe erfahren Sie hier). Für Onlinehändler bedeutet die Umsetzung der Button-Lösung nicht nur einen erheblichen technischen Aufwand, sondern kann sich auch auf das Tagegeschäft auswirken: So zeigte eine aktuelle Untersuchung, dass „Kaufen“ besser konvertiert als „zahlungspflichtig bestellen“.

Händler auf E-Commerce Plattformen wie Ebay, Amazon und Rakuten haben es dabei insofern einfacher, als ihnen die Umstellung auf eine gesetzeskonforme Bestell-Lösung abgenommen wird. „Ganz im Sinne der japanischen Service-Mentalität ‚Omotenashi‘ nehmen wir unseren Händlern den gesamten Aufwand, der mit der Umsetzung der neuen Regelung verbunden ist, ab“, erklärt dazu Rakuten-Deutschland-Chefin Beate Rank. Das E-Commerce Unternehmen hat sowohl in seiner Mietshop- wie auch in der Checkout-Lösung die Anforderungen der Button-Lösung umgesetzt. „Transparenz, Rechtssicherheit und Datenschutz sind für Rakuten enorm wichtige Themen, die wir ernst nehmen: So ist unserer Rechtsabteilung permanent mit der Aktualisierung von AGB und Widerrufsbelehrung beschäftigt“, so Rank. (mh)

Zur Startseite