Räum- und Streupflicht erfüllt: Mitarbeiterin ausgerutscht – selber schuld

Firmen müssen dafür sorgen, dass das Außengelände begehbar ist. Dafür ist es ausreichend, genügend breite Geh- und Fahrwege zu schaffen. Eine komplette Räumung ist nicht erforderlich.

Firmen müssen dafür sorgen, dass das Außengelände begehbar ist. Dafür ist es ausreichend, genügend breite Geh- und Fahrwege zu schaffen. Eine komplette Räumung ist nicht erforderlich.

Foto: Rike / pixelio.de

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