Die häufigsten Abmahnungen (Teil 2): Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

Abmahn-Falle: Sollte die in einem Online-Angebot beschriebene Ware hinsichtlich der wesentlichen Warenmerkmale nicht mit dem entsprechenden Produktfoto übereinstimmen, droht Ärger.

Abmahn-Falle: Sollte die in einem Online-Angebot beschriebene Ware hinsichtlich der wesentlichen Warenmerkmale nicht mit dem entsprechenden Produktfoto übereinstimmen, droht Ärger.

Foto: zabanski - Fotolia.com

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