Arbeitsrecht: Fürsorgepflicht bei Mobbing

Begriffsdefinition: Mobbing beginnt nach der Rechtsprechung da, wo es sich nicht mehr um ein sozial- und rechtsadäquates Verhalten in einer im Arbeitsleben üblichen Konfliktsituation handelt.

Begriffsdefinition: Mobbing beginnt nach der Rechtsprechung da, wo es sich nicht mehr um ein sozial- und rechtsadäquates Verhalten in einer im Arbeitsleben üblichen Konfliktsituation handelt.

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