Urteile aus dem Arbeitsrecht: Bagatelldelikte am Arbeitsplatz

Bei Telefonaten am Arbeitsplatz ist es ratsam, sich kurz zu fassen: Ausgelassene Telefonate können zu einer Abmahnung führen.

Bei Telefonaten am Arbeitsplatz ist es ratsam, sich kurz zu fassen: Ausgelassene Telefonate können zu einer Abmahnung führen.

Foto: Volker Witt - Fotolia.com

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