Höhere Sozialabgaben für Besserverdienende: Beitragsbemessungsgrenzen 2016

Für Einkommen, das über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, werden keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Für Einkommen, das über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, werden keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

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