Entgeltfortzahlungsgesetz: Lohnfortfzahlung im Krankheitsfall

Bricht ein Arbeitnehmer sich das Bein und wird aufgrund dessen arbeitsunfähig, bekommt er eine Entgeltfortzahlung von maximal sechs Wochen.

Bricht ein Arbeitnehmer sich das Bein und wird aufgrund dessen arbeitsunfähig, bekommt er eine Entgeltfortzahlung von maximal sechs Wochen.

Foto: Andrey_Popov - Shutterstock.com

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