8. Unter welchen sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Zunächst muss der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen ($170 Abs1.Nr.1 SGB III); zudem dürfen keine anderen, im Einzelfall wirtschaftlich weniger schwerwiegende Entscheidungsalternativen zur Verfügung stehen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmern zuzumuten sind. Daneben muss der Arbeitsausfall vorübergehend sein.
9. Welche wirtschaftlichen Gründe kommen gemäß §170 Abs.1 SGB III in Betracht?
Zu den wirtschaftlichen Gründen zählen neben Auftragsmangel oder Absatzschwierigkeiten auch betriebliche Strukturveränderungen, die durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingt sind, z.B. Umstellung auf neue Produkte oder neue Fertigungsverfahren, Erweiterung oder Einschränkung der Produktion.
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- Seite 2: 4. Muss sich die Kurzarbeit regelmäßig über das gesamte Unternehmen bzw. den gesamten Betrieb erstrecken?
- Seite 3: 6. Welche arbeitsrechtlichen Folgen bringt eine Kurzarbeit mit sich?
- Seite 4: 8. Unter welchen sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
- Seite 5: 10. Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber vorrangig in Betracht ziehen?
- Seite 6: 13. Besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit?
- Seite 7: 15. Wer trägt während der Kurzarbeit die Beiträge zur Sozialversicherung?
















