Van dient der Personenbeförderung
Das Fahrzeug sei nach seiner Art und Ausstattung nicht als Konferenz- oder Büromobil konzipiert, sondern entspreche dem Typus des zur Personenbeförderung bestimmten "Van", vergleichbar europäischer Pkw-Modelle wie VW Sharan, Citroen C 8, Peugeot 807 oder Renault Espace.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Passau empfiehlt, das Urteil zu beachten und ggf. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)
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Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.duv-verband.de
















