Wollen die privaten Krankenversicherer die BGH-Entscheidung nicht wahrhaben?
Dennoch scheinen viele privaten Krankenversicherer diese BGH-Entscheidung nicht zur Kenntnis zu nehmen, denn es ist festzustellen, dass sich nach wie vor private Krankenversicherer auf diese vom BGH verworfene Regelung in ihren Versicherungsbedingungen berufen.
In diesem Fall hilft dem Versicherungsnehmer nur der Weg zu einem im Versicherungsrecht versierten Rechtsanwalt vornehmlich einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung dürften gerade in einem solchen Fall zu Lasten des Krankenversicherers gehen, denn als Versicherungsnehmer kann man erwarten, dass sein Versicherer die einschlägige höchst richterliche Rechtsprechung kennt und auch in der Bearbeitung seiner Versicherungsfälle beachtet.
Von Laufenberg empfeihlt, dies zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist.
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Markus von Laufenberg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht, c/o Rechtsanwälte Lachner, von Laufenberg & Partner, Theresienstraße 18, 50931 Köln, Tel.: 0221 800695-0, E-Mail: ra.vonlaufenberg@lachner-vonlaufenberg.de, Internet: www.lachner-vonlaufenberg.de
















