Androhung von Sanktionen nicht erforderlich
Dass die Klägerin ihre Führungskräfte nicht dergestalt zur Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen gezwungen habe, dass sie für den Fall der Nichtteilnahme mit beruflichen (Beförderungschancen) oder finanziellen Nachteilen (Weiterzahlung der Bezüge im Krankheitsfall; Gehaltskürzungen o. ä.) gedroht hat, stehe der Annahme ihres ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses nach den Gesamtumständen des vorliegenden Falls nicht entgegen.
Passau empfiehlt, diese Grundsätze zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)
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Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.duv-verband.de
















