Unternehmensbesteuerung
- Unternehmensbesteuerung: Neben den bereits aufgezählten konkreten Maßnahmen enthält der Koalitionsvertrag auch noch eine Reihe eher allgemein gehaltener Ziele bei der Unternehmensbesteuerung. So will man sich beispielsweise mit dem Problem der zweifachen Besteuerung von Unternehmenserträgen auf der Ebene der Unternehmen und Anteilseigner einerseits und der nur einfachen Besteuerung der Erträge aus risikoarmen Zinsprodukten andererseits auseinandersetzen. Auch soll die elektronische Rechnungsstellung auf möglichst unbürokratische Weise möglich sein. Was das alles aber konkret bedeutet, wird man abwarten müssen.
- Steuersystematik: An den begonnenen Maßnahmen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung will die neue Koalition festhalten. Es sollen aber Sinn und
Notwendigkeit des Kontenabrufverfahrens überprüft werden. Rückwirkende gesetzgeberische Maßnahmen, welche die Bürger belasten, will die Koalition grundsätzlich vermeiden. Schreiben des Bundesfinanzministeriums sollen sich auf die Auslegung der Gesetze beschränken, also auf die Praxis der Nichtanwendungserlasse verzichten.
- Sozialversicherungsbeiträge: Insgesamt sollen die paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzierten Lohnnebenkosten unter 40 Prozent bleiben. Durch eine Übergangsfinanzierung des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit und die Krankenkassen sollen die Sozialversicherungsbeiträge auch in der Konjunkturflaute stabil bleiben. Mehrbelastungen drohen aber Arbeitnehmern, denn der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung wird eingefroren, und bei der Pflegeversicherung soll eine zusätzliche private Vorsorge vorgeschrieben werden.
Weitere Informationen und Kontakt:
- Erbeneinsetzung muss eindeutig sein: "Liebes Brüderchen, du erbst mein Geld ..."
- Unklarheit bei Begriffsbestimmungen: So vermeiden Sie Fehler in privaten Testamenten
- Lexware Quicksteuer 2010: Steuererklärung in 15 Minuten
- Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Neues Urteil zur Rückzahlung von Ausbildungskosten
- Mehrwertsteuerpaket: Wichtig für Umsatzsteuer – neuer Ort der sonstigen Leistungen
- Unterschiedliche Absicherungsformen: Altersvorsorge – je früher, desto besser
- Verschenken Sie kein Geld!: Welche Vorteile bietet ein Erbvertrag?
- Vor allem Firmeninhaber sollten rechtzeitig vorsorgen: Streit in der Familie durch Testament vermeiden
- Nebenleistung wird wie Hauptleistung behandelt: Händlergarantie beim Pkw-Kauf umsatzsteuerpflichtig
- Mehrwertsteuer-Paket 2010: Was Sie über die neue Umsatzsteuer wissen müssen
- Unangemessene Benachteiligung: Wichtiges Urteil zur Altersvorsorge
- Geldwerter Vorteil bei Jahreswagenrabatten: Preisnachlässe genießen – ohne den Fiskus
- Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall: Wann Banken für die Erbschaftsteuer haften
- Vermietung eines Gebäudes: Vorsteueraufteilung weiterhin nach Umsatzschlüssel
- Vorsteuererstattung und Co.: Finanzbuchhaltung – neue Anforderungen ab 2010
- Voraussetzung für Vorsteuerabzug: Steuernummer in Rechnungen - was Sie beachten müssen
- Pflichtangaben müssen beachtet werden: Ohne Lieferdatum kein Vorsteuerabzug
- Ehefrau zieht den Kürzeren: Geliebtentestament nicht immer sittenwidrig
- Was Firmen beachten müssen: Fehlerquelle Vorsteuerabzug
- Altersvorsorgevollmacht: Geschäftsunfähig? Es kann jeden treffen
- Neues Umsatzsteuerurteil: Rechnung unklar? Kein Vorsteuerabzug möglich
- Wechselbereitschaft ist hoch: Wie gut ist Ihr Steuerberater wirklich?
- Rechtzeitig für die Nachfolge vorsorgen: Tipps fürs Unternehmertestament
Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Regensburg, Tel.: 0941 58613-0, E-Mail: regensburg@shc.de, Internet: www.shc.de
















