Kunde nicht unangemessen benachteiligt
Eine unangemessene Benachteiligung des Kunden durch die angegriffene Vertragsklausel sah das Gericht auch im Übrigen nicht.
Kroll rät, dies zu beachten und in Zweifelsfragen Rechtsrat einzuholen, wobei er dazu u. a. auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist.
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Matthias W. Kroll, LL.M., Rechtsanwalt/Master of Insurance Law, Leiter des Fachausschusses XIV "Finanzdienstleistungs- und Versicherungsrecht" der DASV Deutschen Anwalt- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., c/o. Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte, Spaldingstr. 110 B (Hanse-Haus), 20097 Hamburg, Tel.: 040 238569-0, E-Mail: kroll@nkr-hamburg.de, Internet: Internet: www.nkr-hamburg.de
















