Ist eine neue Abmahnwelle im Anrollen?
Schreckgespenst Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung ist durch die 5. Novelle zur Verpackungsverordnung abermals geändert worden und bringt nun seit dem 1. Januar erhebliche Änderungen für Händler und Vertreiber mit sich, die wettbewerbsrechtlich relevant sind. Auch drohen Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten.
Bisher wurde lediglich der private Endverbraucher im Bezug auf das Verpackungsrecycling und den "Grünen Punkt" in die Pflicht genommen. Ziel der Änderung der Verpackungsverordnung ist es jedoch, den Verpackungsabfall noch weiter zu reduzieren und hierbei die Hersteller und Vertreiber stärker in die Prozesse einzubinden.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres dürfen nun in Deutschland nur noch lizenzierte Verpackungen in den Verkehr gebracht werden.
Lizenzierung
Die Erstinverkehrbringer von Verpackungen haben sich ab dem 1. Januar 2009 zwingend an einem Rücknahmesystem zu beteiligen. Ab einer bestimmten Menge an Verpackungen sind sogenannte Vollständigkeitserklärungen jährlich abzugeben. Wer nicht Erstinverkehrbringer ist, sondern beispielsweise Vertreiber, muss darauf achten, dass er nur Verpackungen verwendet, für welche sich bereits Dritte an einem Entsorgungssystem beteiligt haben.
Wer unlizenzierte Verpackungen, wie beispielsweise für importierte Ware aus Fernost nutzt, kann rechtliche Probleme bekommen. Ist beispielsweise nachweisbar, dass das aufgedruckte Symbol des Rücknahmesystems zu Unrecht aufgedruckt ist, so wird man nun auch dem Vertreiber wegen seiner neuen Kontrollpflicht über die korrekte Lizenzierung rechtlich belangen können.
Erst die Teilnahme an einem Entsorgungssystem berechtigt den Lizenznehmer dazu, die Verpackungen aufgrund der Lizenzzahlungen zu Verpackungszwecken zu nutzen.
















