30.07.2009 | 09:00 Uhr

So gehen Sie auf Nummer sicher

Augen auf beim Kauf von gebrauchter Software

Die aktuelle Rechtslage beim Erwerb von Secondhand-Programmen stellt Christoph Möller dar.

Mit dem Kauf von gebrauchter Software lassen sich Einsparungen von bis zu 50 Prozent unter dem Neupreis erzielen - wenn man einige einfache Grundsätze beachtet.

Über den Handel mit gebrauchter Software ist in den vergangenen Monaten und Jahren viel berichtet worden. Manche Unternehmen sind deshalb verunsichert, was legal ist und was nicht. In der Tat heißt es, bei der Beschaffung von Gebraucht-Software genau hinzusehen, ehe man sich zum Kauf entscheidet, um keine Risiken einzugehen.

Rechtlich noch unsicher ist der Kauf von Software, die beim Erstkauf online übertragen wurde. So hat letzten Sommer das OLG München in zweiter Instanz entschieden, dass online übertragene Oracle-Software nicht gebraucht gehandelt werden darf.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig und hat bei Rechtsexperten für einiges Kopfschütteln gesorgt. Doch empfiehlt es sich, erst einmal die Finger von online übertragener gebrauchter Oracle-Software zu lassen, bis der Bundesgerichtshof die Sache abschließend entschieden hat. Das kann jedoch noch einige Jahre dauern. Seroöse Gebrauchtsoftware-Händler bieten Oracle-Software deshalb gar nicht mehr an.

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Rechtslage bei gebrauchten Microsoft-Softwarelizenzen: Dass der Handel mit gebrauchter Microsoft-Standardsoftware zulässig ist, haben dagegen bereits mehrere Gerichte entschieden.
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