Checkliste

Die folgende Checkliste gibt wichtige Hinweise für Unternehmen, die beim Kauf von bereits einmal verwendeter Standardsoftware auf der sicheren Seite sein wollen.

Erstens: seriösen Händler auswählen.

Wer sich für den Kauf von gebrauchter Software entscheidet, sollte sich an etablierte Händler wenden. So können Softwarekäufer sichergehen, dass bei der Lizenzübertragung alles mit rechten Dingen zugeht. Seriöse Händler bieten ihren Kunden zudem eine Freistellungsklausel an, um Ihre Kunden zusätzlich abzusichern.

Zweitens: nur Standard-Software kaufen.

Im Prinzip darf zwar jede Art von Software gebraucht gehandelt werden. Kaufen sollte man aber nur Standard-Software, um evtl. rechtliche Risiken zu umgehen.

Drittens: Nur Kaufsoftware darf übertragen werden.

Der Handel mit Gebraucht-Software ist legal - aber nur, wenn es sich um Software handelt, die "im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht" (sprich: verkauft) wurde. Software aus Leasing- oder Mietverträgen darf nicht gebraucht gehandelt werden.

Viertens: ordnungsgemäße Lizenzübertragung.

Das A und O beim Kauf von gebrauchter Software ist die ordnungsgemäße Lizenzübertragung. Dafür ist entscheidend, dass der Anbieter nachweisen kann, tatsächlich Inhaber der angebotenen Softwarlelizenz zu sein. Verkaufen darf der Händler die Lizenz nämlich nur dann, wenn er der einzige Rechteinhaber der Software-Lizenz ist - und niemand sonst. Ein probates Mittel, um dies nachzuweisen, ist ein Notartestat.

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