Wenn der Wind ums Cabrio pfeift ...
98.000 Euro berappt - Nobelkarosse macht Ärger
Ein Cabrio erwirbt man zwar üblicherweise, damit man sich je nach Lust, Laune und Wetter den Fahrtwind um die Ohren pfeifen lassen kann. Ertönt jedoch auch bei geschlossenem Verdeck ein Pfeifton, kann das sehr schnell sehr störend sein - und jedenfalls bei einem Luxusauto auch zur Rückgabe des Fahrzeuges berechtigen, wenn der Verkäufer das Geräusch nicht beseitigen kann.
Dies, so der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Landesregionalleiter "Schleswig-Holstein" der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 18. November 2008 (Az.: 22 O 513/07), mit der die Verkäuferin einer Nobelkarosse zur Rückzahlung des Kaufpreises von 98.000 Euro verurteilt wurde. Trotz mehrerer Reparaturversuche hatte sie das durch eine Antenne verursachte Pfeifen nicht beseitigen können. Das Gericht bewertete das abnorme Fahrgeräusch als Mangel, der die Käuferin zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigte.
Die Käuferin hatte im Juni 2007 das neue Cabrio für 98.000 Euro erworben. Bis Ende August 2007 hatte sie es bereits dreimal zur Verkäuferin gebracht und jeweils störende Windgeräusche moniert, die im Geschwindigkeitsbereich von 60 bis 130 km/h auftraten. Als die nicht verschwanden, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin bestritt jedoch einen Mangel des Fahrzeugs und stellte sich auf den Standpunkt, der Pkw entspreche "dem Stand der Serie".
Damit hatte sie vor dem Landgericht Coburg keinen Erfolg, betont Klarmann.
















