23.11.2009 | 07:30 Uhr

Checkliste

Was beim Handel mit "gebrauchter" Software zu beachten ist

Axel Susen, Geschäftsführer beim Gebraucht-Software-Händler Susensoftware, erklärt, was beim Handel mit
Axel Susen, Geschäftsführer beim Gebraucht-Software-Händler Susensoftware, erklärt, was beim Handel mit "gebrauchter" Software zu beachten ist.

Was genau ist unter "gebrauchter" Software zu verstehen? Wo bekommt man sie her? Wie können Reseller "gebrauchte" "Software verkaufen? Was sagt der Hersteller dazu? Bin ich juristisch abgesichert, wenn ich "gebrauchte" Software verkaufe? Antworten auf diese Fragen liefert Axel Susen, Geschäftsführer bei dem Gebraucht-Software-Händler Susensoftware.

1. Was bitte sind Volumenlizenzverträge?

Unternehmen erwerben meist regelmäßig Volumenlizenzen. Dabei handelt es sich einfach um einen Kaufvertrag, oder - wie bei Microsoft um - um einen Lizenzvertrag mit einer Vertragsnummer und beispielsweise einer Beitrittnummer. Diese Nummern sollten sorgfältig aufbewahrt werden, man benötigt sie beim Weiterverkauf der Lizenzen.

2. Können Volumenlizenzen aufgesplittet werden?

Der Verkauf von kleineren Einheiten, zum Beispiel von 100er Paketen gestaltet sich einfacher, als einen Vertrag mit 3.400 Lizenzen zu veräußern. Auch die unterschiedlichen Produkte sollten - wenn möglich - nicht in einen Vertrag einfließen, um flexibler zu bleiben.

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