6. Verhindern beim Kunden abgeschlossene Verträge den Zukauf von "gebrauchte" Lizenzen?
Unter gewissen Umständen: ja: Verträge mit Softwareherstellern können Klauseln enthalten, die bei Vertragsabschluss unwichtig erschienen. Die Wirksamkeit derartiger Klauseln sollte daher vor dem Unterzeichnen von Fachjuristen beurteilt werden. Das Gleiche gilt auch für AGBs und Preislisten. Hier finden sich Formulierungen, die einseitig vorteilhaft sind und oft sogar ungültig.
7. Braucht es einen externen Berater beim Kauf von "gebrauchter Software"?
Während ein mittelständischer Kunde regelmäßig alle drei Jahre mit Microsoft oder SAP verhandelt, führt der Reseller wahrscheinlich drei Mal am Tag diese Gespräche. Wer wird hier eher übervorteilt? Nur der freie Berater kann mehr Wissen auch über die Branchen hinweg sammeln. Diese Erfahrung sollten Interessenten auf jeden Fall nutzen.
8. Benötigt der Kunde Datenträger, Verpackung und Handbücher?
Je nach Produkt sind nur einzelne Bestandteile der Software für die Nutzung erforderlich; für den Weiterverkauf sind in der Regel alle Module notwendig.
- Seite 1: Was beim Handel mit "gebrauchter" Software zu beachten ist
- Seite 2: 3. Wie prüf ich den Bedarf an weiteren Lizenzen beim Kunden?
- Seite 3: 6. Verhindern beim Kunden abgeschlossene Verträge den Zukauf von "gebrauchte" Lizenzen?
- Seite 4: 9. Benötigt der Kunde Seriennummer, Dongle und Passwörter?
- Seite 5: 11. Soll der Kunde selbst nach "gebrauchter" Software Ausschau halten oder besser einen Vermittler mit dieser Aufgaben betrauen?
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