Rechtsprechung uneinheitlich
Aus der Praxis wissen wir, dass negative Bewertungen als sehr ärgerlich empfunden werden. Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an, ob eine negative Bewertung justiziabel ist oder nicht. Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich.
Jedenfalls ist es auf Verkäuferseite keine Alternative, im Falle eines Widerrufes Zahlungsansprüche zurückzubehalten, um Druck auf den Käufer dahingehend auszuüben, dass eine negative Bewertung entfernt wird.
Der Autor Johannes Richard ist Rechtsanwalt.
Kontakt: Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Rostock, Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de
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