Nachforderung von Management
Wenn für Kunden langfristige Aufträge und Projekte abgewickelt werden, sind oft Nachträge und Ergänzungen erforderlich. Streit entsteht in vielen Fällen dann, wenn Kosten für zusätzliche Leistungen über die ursprüngliche Angebotssumme hinaus entstehen und geltend gemacht werden. In solchen Fällen empfiehlt sich das so genannte Nachforderungs-Management. Ziel ist es, außergerichtlich eine Einigung mit dem Kunden herbeizuführen und so berechtigte Ansprüche durchzusetzen und zu sichern. Das Nachforderungs-Management gliedert sich in folgende Arbeitsschritte:
1. Die beim Auftragnehmer vorhandenen Unterlagen werden gesichtet und geordnet.
2. Die vertraglichen Verpflichtungen werden im Einzelnen festgestellt.
3. Die rechtliche Situation wird bewertet und gegenüber dem Auftraggeber dargestellt.
4. In Verhandlungen mit dem Auftraggeber werden auf Basis der vorhandenen Unterlagen und deren rechtlichen Bewertung die Forderungen durchgesetzt.
Forderung gerichtlich durchsetzen
Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, muss die Forderung gerichtlich durchgesetzt werden. Auch hier gilt: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben".
Sowohl bei einer außergerichtlichen Einigung als auch bei einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche ist es notwendig, dass die Rechtslage realistisch eingeschätzt wird. Vorsicht ist bei Rechtsanwälten geboten, die behaupten, der Anspruch sei hundertprozentig gerichtlich durchsetzbar. Kein Anwalt kann Ihnen die Garantie geben, dass ein gerichtliches Verfahren zu Ihren Gunsten ausgeht. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens gibt es zu viele Unsicherheitsfaktoren, die ein für Sie negatives Ergebnis bewirken können. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt nach den Risiken.
Beim ersten Besuch Kosten ansprechen
Sollten wiederholt gerichtliche Verfahren notwendig sein, so ist zu überlegen, ob für Sie der Abschluss einer betrieblichen Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.
Sofern eine solche Rechtsschutzversicherung noch nicht vorhanden ist oder im Einzelfall nicht eintritt, sollten Sie den Rechtsanwalt bereits im ersten Gespräch auf die Kosten ansprechen. Der Anwalt kann sehr genau sagen, welche Kosten für die Beratung, eine außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderung oder für einen Prozess anfallen. Die Kosten sind ein wichtiges betriebswirtschaftliches Entscheidungskriterium für die weiteren Schritte, die Sie unternehmen wollen.
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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Grundsätzlich hat sich der Rechtsanwalt nach dem seit 1. Juli 2004 geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu richten. Dabei bestimmt vor allen Dingen der Wert, den die betreffende Angelegenheit hat, die entstehenden Gebühren. Je höher der so genannte Streitwert ist, desto höher sind auch die Gebühren, die der Anwalt verlangt. Darüber hinaus hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit, mit Ihnen eine Stundenhonorarvereinbarung abzuschließen. Das bedeutet, dass in Abweichung vom RVG nur der tatsächliche zeitliche Aufwand des Anwalts entlohnt wird. In diesem Fall spielt der Wert der Angelegenheit keine Rolle. Der Abschluss einer Stundenhonorarvereinbarung empfiehlt sich vor allen Dingen bei unsicherer Rechtslage oder bei sehr hohen Streitwerten. Es besteht so für Sie die Möglichkeit, die Kosten für die anwaltliche Beratung und Beauftragung möglichst gering zu halten.
Der Autor Thomas Feil arbeitet seit 1994 als Jurist und ist derzeit in Hannover als Anwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei von Hartmann & Partner tätig. Zu seinen weiteren Schwerpunkten gehören EDV-, Internet- und Wettbewerbsrecht. Kontakt: www.recht-freundlich.de
















