Verdacht auf Manipulation liegt nahe
Habe der Verkäufer das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf selbst von einer Person mit unbekannter Identität erworben, liegt laut den Arag-Experten der Verdacht nahe, dass es während der Besitzzeit des unbekannten Voreigentümers zu Manipulationen am Kilometerzähler oder einer sonstigen unsachgemäßen Behandlung des Fahrzeugs gekommen sei. Die Verlässlichkeit der Angaben zum Fahrzeug werde dadurch grundlegend entwertet, so die Richter (BGH- I ZR 195/07).
Weitere Informationen und Kontakt:
Brigitta Mehring, ARAG Versicherungen, Tel.: 0211 963-2560, E-Mail: brigitta.mehring@arag.de, Internet: www.arag.de
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