Auswirkungen auf Tarifverträge erwartet
Die Entscheidung, so betont Henn, dürfte damit auch Auswirkungen auf zahlreiche Tarifverträge haben, die sich häufig ebenfalls auf das Bürgerliche Gesetzbuch und damit auch auf die für unzulässig erachtete Bestimmung beziehen. Es sei anzunehmen, dass auch die entsprechenden Bestimmungen in vielen abgeschlossenen Tarifverträgen damit gegen das soeben ergangene Urteil verstoßen und entsprechend angepasst werden müssen.
Henn empfiehlt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, umfassend rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)
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Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VdAA-Präsident, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de und www.vdaa.de
















