Erst Zuständigkeit erklären
Möglich macht den Trick eine EU-Gesetzeslücke, die eigentlich widersprüchliche Entscheidungen zu einem Fall vermeiden sollen. Steht nämlich innerhalb der EU bereits eine Klage wegen eines Anspruchs bei einem anderen Gericht aus, so muss das Gericht, das die neue Klage erhält, erst seine Zuständigkeit erklären. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M., Tel.: 0511 590910-20, E-Mail horak@iprecht.de, und Beukenberg Rechtsanwälte GbR, Hannover, E-Mail: horak@bwlh.de, Internet: www.bwlh.com
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